Umsatzsteuer auf Gas sinkt auf 7% – Zeitraum 01.10.2022 bis 31.03.2024 (Stand Rechtslage 11.10.2022)

Haben Sie als Unternehmer hohe Gaszahlungen zu leisten, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihnen ab 01.10.2022 ordnungsgemäße Rechnungen über 7 % vorliegen!

Da der Umsatzsteuersatz auf 7 % reduziert wurde, können Sie als Unternehmer ab 01.10.2022 auch nur einen entsprechenden Betrag in Höhe der 7 % als Vorsteuer geltend machen.

Dies bedeutet: Zahlen Sie aktuell Ihre Gasrechnung zuzüglich 19 %, bleiben Sie auf dem Unterschiedsbetrag, der sich aus der Differenz von 12 % ergibt, sitzen!

 

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