Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner zum 01.12.2022

Wer zum 1.12.2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat, bekommt bis Mitte Dezember eine Energiepreispauschale in Höhe von € 300,00 einmalig über die jeweiligen Rentenzahlstellen ausgezahlt.

ACHTUNG: Die Pauschale ist einkommensteuerpflichtig und somit in der Einkommensteuererklärung anzugeben!

Sozialversicherung fällt keine an.

Nähere Infos auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: BMAS – Fragen und Antworten zur Energiepreispauschale (EPP) für Renten- und Versorgungsbeziehende

 

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