Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
Dies dürfte die Gastronomie und den Lebensmitteleinzelhandel mit angeschlossenem Bistro oder Cateringservice freuen:
Der seit 30.06.2020 geltende ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent (im Zeitraum 01.07.2021 bis 31.12.2021: 5 Prozent) für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (ausgenommen sind hiervon die Getränke) wird auch im Jahr 2023 gelten!