E-Rechnung ab 2027: Das müssen Unternehmer wissen
Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
Ab 1. Januar 2027 wird auch die Ausstellung von E-Rechnung für viele Unternehmen verpflichtend.
Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
Ab 1. Januar 2027 wird auch die Ausstellung von E-Rechnung für viele Unternehmen verpflichtend.
Tagtäglich „flattern“ Eingangsrechnungen (Papier, digital bzw. als E-Rechnung) in den Laden. Für viele Ladner ein extremer Liquiditätsabgang.
Viele vergessen aber, dass sie mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung bares Geld in Ihren Händen halten, nämlich exakt in Höhe der ausgewiesenen Umsatzsteuer! Deshalb neben der Überprüfung, ob der ausgewiesene Lieferumfang der Realität entspricht, sollte unbedingt auch geprüft werden, ob die vorliegende Rechnung überhaupt eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist. Weiterlesen
Die sogenannte Belegausgabepflicht ist ein zentraler Baustein des Kassengesetzes.
Seit dem 1. Januar 2020 müssen bei Geschäftsvorgängen Belege ausgegeben werden – entweder in Papierform oder elektronisch. Weiterlesen
Für den Einzelhandel gibt es für den Unternehmer die Möglichkeit private Sachentnahmen aus dem Unternehmen mit pauschalen Sätzen buchhalterisch zu erfassen.
Dies gilt auch für das Kalenderjahr 2026.
Die Pauschbeträge ermöglichen eine vereinfachte monatliche Verbuchung privater Warenentnahmen, ohne dass einzelne Entnahmen aufgezeichnet werden müssen (§ 148 AO). Weiterlesen
Bewahren Sie Ihre Buchhaltungsunterlagen noch in Papierform auf oder sind Sie bereits auf digitale Prozesse umgestiegen? Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III und der Anpassung von rechtlichen Vorgaben, etwa durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30.04.2025, wurden entscheidende neue Weichen gestellt. Seit dem 1. Januar 2025 wurde die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Daneben ist nun auch die Archivierung von E-Mails geklärt. Weiterlesen
Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine wichtige gesetzliche Änderung im Zahlungsverkehr in Kraft: Banken müssen künftig bei SEPA-Überweisungen den Empfängernamen mit der IBAN abgleichen – ein Verfahren, das unter dem Begriff „Verification of Payee“ (VoP) bekannt ist.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich genau ändert, wen es betrifft und was Sie jetzt bereits vorbereiten sollten. Weiterlesen
Wichtiger Hinweis für den Lebensmitteleinzelhandel
Einzelhändler, die Lebensmittel sowie Non-Food-Artikel wie Kosmetik oder Putzmittel verkaufen, sollten sich dringend mit den neuesten Regelungen zur Sachwertentnahme vertraut machen, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Besonders in Bezug auf die Pauschalen für Sachentnahmen gibt es wichtige Änderungen, die verbindlich sind. Weiterlesen
In vielen Läden wird der Kundenservice durch ein Bistro oder einen Imbiss erweitert. Bei der Abgabe von Speisen und Getränken gelten unterschiedliche Steuersätze von 7 oder 19 Prozent. Wovon das abhängt, zeigen wir im Überblick.

Sollten Sie in Ihrem Laden ein Bistro haben oder als Caterer auftreten, empfehlen wir Ihnen, Ihre Gegebenheiten und Ihre gestellten Rechnungen genauestens zu prüfen. Zu viel ausgewiesene Steuer muss nämlich abgeführt werden, egal ob korrekt oder nicht.
Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit per E-Mail an mail@moertl-wende.de.
Wir freuen uns Sie umfassend zu beraten und mit Ihnen kreative Steuer- und Unternehmensstrategien zu entwickeln.
Stand der Information: 31.03.2025
Bewahren Sie noch Papier auf oder haben Sie Ihre Buchhaltung schon auf digital umgestellt? Das Bürokratieabbaugesetz zielt darauf ab, die Verwaltung zu entlasten und die Aufbewahrungsfristen zu verkürzen. Ab dem 01.01.2025 wird die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre reduziert!
Die Einführung der E-Rechnung ist ein bedeutender Schritt zur Digitalisierung der Buchhaltung und des Rechnungswesens.
Hier erfahren Sie, was Sie dazu wissen sollten:

Mörtl & Wende Steuerberatung ist Ihre nachhaltige, digitale Steuerkanzlei in Fürstenfeldbruck bei München.
Wir bieten ganzheitliche Lösungen, die Ökonomie und Nachhaltigkeit in den Vordergrund stellen.
Montag: 08.30 Uhr – 17.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr – 17.00 Uhr
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