Neue EU-Vorgabe bei SEPA-Überweisungen: Abgleich von Empfängername und IBAN kommt
Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine wichtige gesetzliche Änderung im Zahlungsverkehr in Kraft: Banken müssen künftig bei SEPA-Überweisungen den Empfängernamen mit der IBAN abgleichen – ein Verfahren, das unter dem Begriff „Verification of Payee“ (VoP) bekannt ist.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich genau ändert, wen es betrifft und was Sie jetzt bereits vorbereiten sollten. Weiterlesen