Änderungen im Bereich Mindestlohn, Midi- und Minijobs zum 01.01.2025
Zum Stand 1. Januar 2025 ergeben sich folgende Änderungen im Bereich Mindestlohn, Midi- und Minijobs:
Zum Stand 1. Januar 2025 ergeben sich folgende Änderungen im Bereich Mindestlohn, Midi- und Minijobs:
Bewahren Sie noch Papier auf oder haben Sie Ihre Buchhaltung schon auf digital umgestellt? Das Bürokratieabbaugesetz zielt darauf ab, die Verwaltung zu entlasten und die Aufbewahrungsfristen zu verkürzen. Ab dem 01.01.2025 wird die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre reduziert!
Die Einführung der E-Rechnung ist ein bedeutender Schritt zur Digitalisierung der Buchhaltung und des Rechnungswesens.
Hier erfahren Sie, was Sie dazu wissen sollten:
Am 27.09.2024 hat der Bundesrat der Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung zugestimmt. Weiterlesen
Menschen mit einer Behinderung entstehen aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse oft höhere Aufwendungen für ihren Lebensunterhalt und/oder ihre berufliche Tätigkeit. Um diese höheren finanziellen Belastungen abzumildern, gibt es eine Vielzahl von steuerlichen Erleichterungen. Weiterlesen
Auch für die Pflege pflegebedürftiger Menschen sieht der Gesetzgeber eine Ansatzmöglichkeit im Rahmen der Einkommensteuer vor. Für Aufwendungen, die durch die Pflege einer Person entstehen, wird der Pflegepauschbetrag in Abhängigkeit vom Pflegegrad wie folgt gewährt:
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Situation, wenn das eigene Kind chronisch erkrankt ist.
Steht der Behindertenpauschbetrag Krankheiten in der Einkommensteuererklärung 2023 – Behindertenpauschale einem Kind zu, für das der Steuerpflichtige Anspruch auf Kinderfreibeträge oder Kindergeld hat, so wird der Behindertenpauschbetrag auf Antrag auf den Steuerpflichtigen übertragen, wenn ihn das Kind nicht selbst in Anspruch nimmt. Weiterlesen
Im vorherigen Beitrag Krankheiten in der Einkommensteuererklärung 2023 – Behindertenpauschale wurde ausführlich der Behindertenpauschbetrag erläutert. Mit den Behindertenpauschbeträgen werden die laufenden und typischen Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Bedarf abgegolten. Es handelt sich um Aufwendungen, die Menschen mit Behinderungen erfahrungsgemäß durch ihre Krankheit bzw. Behinderung entstehen und deren alleinige behinderungsbedingte Veranlassung nur schwer nachzuweisen ist. Weiterlesen
Menschen mit chronischen Krankheiten oder einer Behinderung entstehen aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse oft höhere Aufwendungen für ihren Lebensunterhalt und/oder ihre berufliche Tätigkeit. Um diese höheren finanziellen Belastungen abzumildern, gibt es eine Vielzahl von steuerlichen Erleichterungen. Weiterlesen
Die Umsatzsteuer ist die größte Steuereinnahmequelle des Staates und zugleich auch die Steuer bei der es besonders viele Steuerhinterziehungen gibt. Unter anderem mit dieser Begründung ist geplant, ein zentrales Meldesystem einzuführen. In Zukunft sollen Rechnungsdaten – über das Finanzamt – im B2B-Bereich (Business to Business Bereich) ausgetauscht werden. Es soll hiermit sicher gestellt werden, dass Vorsteuerbeträge auch dann nur geltend gemacht werden können, wenn diese wiederum auch als Umsatzsteuer angemeldet und abgeführt wurden.
Mörtl & Wende Steuerberatung ist Ihre nachhaltige, digitale Steuerkanzlei in Fürstenfeldbruck bei München.
Wir bieten ganzheitliche Lösungen, die Ökonomie und Nachhaltigkeit in den Vordergrund stellen.
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