Inflationsausgleichsprämie in Form eines Warengutscheins ausgeben?
Letztendlich wurde ein Teil der zusätzlichen aktuellen Belastungen der Bürger auf die Arbeitgeber ausgelagert.
In aller Munde ist sie: Die Inflationsausgleichsprämie!
Bis zu € 3.000,00 darf die Inflationsausgleichsprämie vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn (inklusive aller vertraglicher Bestandteile, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld) ausgezahlt werden. Richtig gelesen, der Arbeitgeber darf, muss aber nicht, und er bekommt sie leider auch nicht vom Staat erstattet. Weiterlesen