E-Rechnung ab 2027: Das müssen Unternehmer wissen
Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
Ab 1. Januar 2027 wird auch die Ausstellung von E-Rechnung für viele Unternehmen verpflichtend.
Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
Ab 1. Januar 2027 wird auch die Ausstellung von E-Rechnung für viele Unternehmen verpflichtend.
Ab dem 1. Juli 2026 bekommen Arbeitgeber mit Minijobbern ein neues Thema auf den Tisch: Beschäftigte in geringfügig entlohnten Beschäftigungen, die sich bislang von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, können diese Befreiung einmalig für die Zukunft aufheben und in die Rentenversicherungspflicht zurückkehren. Weiterlesen
Tagtäglich „flattern“ Eingangsrechnungen (Papier, digital bzw. als E-Rechnung) in den Laden. Für viele Ladner ein extremer Liquiditätsabgang.
Viele vergessen aber, dass sie mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung bares Geld in Ihren Händen halten, nämlich exakt in Höhe der ausgewiesenen Umsatzsteuer! Deshalb neben der Überprüfung, ob der ausgewiesene Lieferumfang der Realität entspricht, sollte unbedingt auch geprüft werden, ob die vorliegende Rechnung überhaupt eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist. Weiterlesen
Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn und die Verdienstgrenze für Minijobber und Minijobberinnen in Deutschland.
Was bedeutet das?
Die Einführung der E-Rechnung ist ein bedeutender Schritt zur Digitalisierung der Buchhaltung und des Rechnungswesens.
Hier erfahren Sie, was Sie dazu wissen sollten:

Mörtl & Wende Steuerberatung ist Ihre nachhaltige, digitale Steuerkanzlei in Fürstenfeldbruck bei München.
Wir bieten ganzheitliche Lösungen, die Ökonomie und Nachhaltigkeit in den Vordergrund stellen.
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