Inflationsausgleichsprämie € 3.000,00

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten in Höhe von bis zu € 3.000 eine Inflationsausgleichsprämie steuer- und abgabenfrei auszahlen.

Mit der aktuellen Inflationsausgleichsprämie möchte der Staat Anreize schaffen, dass die Arbeitgeber einen Teil des Inflationsausgleichs letztendlich für den Staat übernehmen.

Es ist deshalb kaum verwunderlich, dass diese steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie einfach und unbürokratisch ausgezahlt werden kann.

Aktuelle Fakten:

  • Auszahlungsfrist: Zwischen Tag der Verkündung des Gesetzes (steht noch aus) bis 31.12.2024
  • Auszahlung ist in mehreren Teilbeträgen möglich
  • Gewährung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
  • Wird nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen als Einkommen angerechnet

Tipp: Weisen Sie diese Prämie tatsächlich mit der Betitelung „Inflationsausgleichsprämie“ offen in der Lohnabrechnung Ihrer Mitarbeiter aus.

Die Pressemitteilung der Bundesregierung finden Sie unter folgendem Link: Bundesfinanzministerium – Weitere Entlastungen: Bundeskabinett bringt Inflationsausgleichsprämie auf den Weg

 

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