E-Rechnung ab 2027: Das müssen Unternehmer wissen
Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
Ab 1. Januar 2027 wird auch die Ausstellung von E-Rechnung für viele Unternehmen verpflichtend.
Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
Ab 1. Januar 2027 wird auch die Ausstellung von E-Rechnung für viele Unternehmen verpflichtend.
Ab dem 1. Juli 2026 bekommen Arbeitgeber mit Minijobbern ein neues Thema auf den Tisch: Beschäftigte in geringfügig entlohnten Beschäftigungen, die sich bislang von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, können diese Befreiung einmalig für die Zukunft aufheben und in die Rentenversicherungspflicht zurückkehren. Weiterlesen
Tagtäglich „flattern“ Eingangsrechnungen (Papier, digital bzw. als E-Rechnung) in den Laden. Für viele Ladner ein extremer Liquiditätsabgang.
Viele vergessen aber, dass sie mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung bares Geld in Ihren Händen halten, nämlich exakt in Höhe der ausgewiesenen Umsatzsteuer! Deshalb neben der Überprüfung, ob der ausgewiesene Lieferumfang der Realität entspricht, sollte unbedingt auch geprüft werden, ob die vorliegende Rechnung überhaupt eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist. Weiterlesen
Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn und die Verdienstgrenze für Minijobber und Minijobberinnen in Deutschland.
Was bedeutet das?
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden monatlich Gutscheine im Wert von bis zu € 50,00 steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren, vorausgesetzt diese werden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausgegeben. Nicht begünstigt sind Gutscheine, die im Rahmen einer Gehaltsumwandlung oder anstelle einer Gehaltserhöhung gewährt werden. Die Leistung muss immer zusätzlich zum bisherigen Lohn erfolgen. Weiterlesen
Die Gewährung von Rabatten an Mitarbeiter, kaum ein Ladner hat sie nicht. Ziel der Mitarbeiterrabatte ist die Steigerung der Mitarbeitermotivation und der Rückfluss von ausgezahlten Gehältern ins Unternehmen. Daneben wird die Bindung ans Unternehmen und an die Produkte gefördert.
Zusätzlich hat der Mitarbeiter den Vorteil, dass ihm ein Warenwert brutto wie netto zufließt und der Arbeitgeber spart sich die Sozialversicherungs-Arbeitgeber-Anteile. Weiterlesen
Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen sind in der Praxis ein gängiges Phänomen. Die Beweggründe dafür sind vielfältig und bieten zahlreiche Vorteile. Weiterlesen
Gehaltserhöhungen stehen an und Sie fragen sich, wie Sie diese gestalten können, so dass auch wirklich mehr ankommt? Mit der Gestaltung der Löhne ist es möglich sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine Win:Win Lösung zu schaffen. Der Arbeitnehmer erhält einen Mehrwert ohne Lohnsteuer- und/oder Sozialversicherungsabzüge und der Arbeitgeber spart sich den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Welche Möglichkeiten bestehen unter anderem? Weiterlesen

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