Schlagwortarchiv für: Steuerberater-Tipp

Die Prüfung der Kasse – ACHTUNG das wird teuer!

Viele Ladner sind darum bemüht Ihre Buchhaltung ordnungsgemäß und laufend zu führen. Doch gerade das Thema, welches steuerlich sogar existentiell teuer werden kann, wird oftmals stiefmütterlich im Alltag behandelt: Die Kasse.

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Milchersatzprodukte 7% oder 19% – Was meinen Sie?

Grundsätzlich beläuft sich in Deutschland die Umsatzsteuer auf 19 %. Für Produkte oder Leistungen, die der Staat als besonders förderungsfähig ansieht, hat der Staat den Umsatzsteuersatz auf 7 % reduziert. Eine abschließende Aufzählung, welche Produkte dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, findet man in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz – Anlage 2 UStG – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

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Inflationsausgleichsprämie bis 31.12.2024 nutzen!

Zur Abmilderung der mit der steigenden Inflationsrate gestiegenen Verbraucherpreise dürfen Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Arbeitnehmern eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderprämie von gesamt bis zu € 3.000,00 zahlen.

Dabei gelten folgende Regelungen: Weiterlesen

Ausgabe von Gutscheinen – In der Praxis korrekt abwickeln

In der Praxis begegnen uns immer wieder verschiedene Arten von Gutscheinen. So gibt es Gutscheine, die käuflich erworben werden und die dann im Gegenzug als Zahlungsmittel eingesetzt werden können oder es gibt Gutscheine über einen bestimmten Rabatt.

Die unterschiedlichen Formen von Gutscheinen sind steuerlich und somit auch in der Kasse unterschiedlich zu behandeln: Weiterlesen

Meine Steuern – die digitale Steuererklärung

Haben Sie auch keine Lust Ihre Belege für die Steuererklärung jedes Jahr aufs Neue zusammenzusuchen?

Würden Sie nicht viel lieber den Beleg direkt digital ablegen und uns zur Verfügung stellen? Immer aktuell, ohne lästiges Suchen am Anfang des neuen Jahres?

Dann haben wir die Lösung für Sie.

Als digitale Steuerkanzlei bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dass wir Ihre Steuererklärung digital erstellen und Sie diese dann in einem Online-Portal einsehen und dort digital freizeichnen (unterschreiben) können – alles ohne Papier und Zeitverlust.

Dies alles macht DATEV meine Steuern möglich.

 

 

 

Dies ist nur eine Möglichkeit, wie wir digital mit Ihnen zusammenarbeiten können.

Sie wollen mehr über unsere Arbeit und die Möglichkeiten erfahren?

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf oder rufen Sie uns an 08145 – 9302 0

Digitale Kanzlei

DATEV-Auszeichnung Digitale Kanzlei 2022

Digitale-Kanzlei-nav-2022

Jetzt haben wir es wir es wieder schwarz auf weiß:

Unsere konsequente Verfolgung und Umsetzung der digitalen Arbeitsweise ist erneut mit dem DATEV-Label „Digitale Kanzlei 2022“ ausgezeichnet worden. Das dritte Jahr in Folge haben wir die Kriterien zur Erlangung des Labels erfüllt.

Wir zeigen damit, dass wir jetzt schon umsetzen, was andere noch planen.

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Corona-Prämie

Corona-Prämie für Angestellte läuft am 31.03.2022 aus!

Viele Berufsgruppen haben eine kräftezerrende Zeit hinter sich.

Als Anerkennung für die in der Corona-Zeit erbrachten Arbeitsleistung hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen,

– dass jeder Arbeitgeber
– an seine Angestellte (egal ob Voll-, Teilzeit oder Mini-Job)
– zusätzlich zum normalen Gehalt
– zur Anerkennung der besonderen Leistung in dieser Zeit
– eine Geldleistung oder Sachleistung von insgesamt € 1.500,00
– im Zeitraum 01.03.2020 bis 31.03.2022 (diese Frist wurde mehrmals verlängert)
– steuer- und sozialversicherungsfrei
– auszahlen bzw. zu übergeben kann.

GUT ZU WISSEN:

Voraussetzung für die Anerkennung der steuer- und sozialversicherungsfreien Corona-Prämie ist, dass sie eine Beihilfe und Unterstützung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise ist und sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird.

Dies ist besonders bei der Kommunikation an die Mitarbeiter wichtig.
Die € 1.500,00 können sich aus mehreren Teilzahlungen zusammensetzen.
Sie können die Prämie auch als Sachleistung z.B. in Form eines besonderen Warengeschenkekorbes als Unterstützung oder eines Gutscheins erbringen.
Die Prämien müssen zusätzlich gezahlt werden. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich.
Die Prämie muss den Mitarbeitern bis zum 31.03.2022 zufließen. Es genügt nicht, wenn die Lohnabrechnung in der ersten Aprilwoche 2022 abgerechnet und ausgezahlt wird.
Grundsätzlich sind über die Corona-Prämie Aufzeichnungen im Mitarbeiter-Lohnkonto zu führen.

Dies bedeutet, es ist bei jedem einzelnen Mitarbeiter entsprechend zu dokumentieren, was er erhalten hat.

Sind Chef(in) des Unternehmens aufgrund der Unternehmensrechtsform nicht angestellt, wie zum Beispiel bei einem Einzelunternehmen, so können sie sich keine steuerfreie Prämie auszahlen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: Steuerfreie Sonderzahlung von 1.500 Euro: Frist verlängert (vbw-bayern.de)

 

Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit per E-Mail an mail@moertl-wende.de.
Wir freuen uns Sie umfassend zu beraten und mit Ihnen kreative Steuer- und Unternehmensstrategien zu entwickeln.

Zertifizierung der Kassen-TSE-Einheit

Pflicht eines TSE Zertifikats für die Registrierkasse

Sie haben noch keine Zertifizierung Ihrer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für Ihre Registrierkasse?

Seit 01.01.2017 ist es Pflicht ausschließlich Kassensysteme im Einsatz zu haben, die grundsätzlich eine
Datenspeicherung haben. Andere elektronische Kassen sind nicht mehr erlaubt.

Am 01.01.2020 ist das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
(Kassengesetz) in Kraft getreten. Weiterlesen

Vernichtung von Unterlagen

Vernichtung von Unterlagen

Schon über die Digitalisierung Ihrer Unterlagen nachgedacht?

Revisionssichere Software bietet hier alltagstaugliche Möglichkeiten für die digitale Archivierung von Belegen. Vorteil: Keine Aufbewahrung alter Belege und zusätzliche Lagerfläche wird frei. Die Lager sind voll, und Lagerfläche ist teuer und Mangelware. Deshalb möchte man sich am Liebsten schnellstmöglich von den Unmengen von Belegen befreien. Aber VORSICHT, als Unternehmer müssen Sie bei der Vernichtung von Unterlagen einiges beachten. Weiterlesen

Lastenrad Lastenfahrrad Cargobike steuerlich absetzen

Das elektrische Lastenrad im Unternehmen

Fahrräder und E-Bikes erfreuen sich in den vergangenen Jahren zunehmender Beliebtheit. Sie sind in allen Bereichen zu finden und helfen uns privat und geschäftlich auch unsere Wege umweltfreundlicher zu gestalten.
So wird ein Lastenrad betrieblich eingesetzt, vom Unternehmer sowohl betrieblich als auch privat genutzt oder den Mitarbeitern für private Zwecke überlassen.
In diesem Beitrag möchten wir uns deshalb mit der Frage befassen:

Wie können elektrische Lastenräder steuerlich abgesetzt werden?

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