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Optimale Gestaltung Gehaltserhöhung

23. Januar 2024/in Lohn, News, Tipp des Monats

Gehaltserhöhungen stehen an und Sie fragen sich, wie Sie diese gestalten können, so dass auch wirklich mehr ankommt? Mit der Gestaltung der Löhne ist es möglich sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine Win:Win Lösung zu schaffen. Der Arbeitnehmer erhält einen Mehrwert ohne Lohnsteuer- und/oder Sozialversicherungsabzüge und der Arbeitgeber spart sich den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Welche Möglichkeiten bestehen unter anderem?

 

 Smartphone / Computer / Notebook / Drucker/ Tablet / Fachbücher / Smartwatch

Kauft der Arbeitgeber Arbeitsmittel jeglicher Art und überlässt diese leihweise an seine Arbeitnehmer, so ist dies steuer- und sozialversicherungsfrei, egal wie hoch der private Nutzungsumfang ist. Im Übrigen fällt auch das komplette Zubehör wie zum Beispiel Laptop-Tasche, Software, Druckerpatronen und Co. hierunter.

Mobilfunkvertrag / Festnetz

Schließt der Arbeitgeber die Verträge ab und überlässt diese zur Nutzung an den Arbeitnehmer, so kann auch dies – unabhängig vom Umfang der privaten Nutzung – lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erfolgen.

Fortbildungskosten

Der Arbeitgeber kann sämtliche Fortbildungskosten, die im betrieblichen Interesse entstehen, lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei übernehmen. Auch Fachliteratur und eine Fahrtkostenpauschale von € 0,30 je gefahrenen Kilometer sind abgedeckt.

Kindergartenplatz

Der Arbeitgeber kann diese lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei übernehmen.

Mitarbeiterrabatt

Die (günstigere) Überlassung von Waren an Mitarbeiter kann bis zu einem Betrag von € 1.080,00 p.a. lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erfolgen.

Jobrad

Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer ein Jobrad zur Verfügung, so ist auch dies lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Kosten im Zusammenhang mit gesundheitsförderlichen Maßnahmen wie Ernährungsberatung, Arbeitsplatzbezogene Rückenschule und Präventionskurse im betrieblichen Sinne können bis zu € 600,00 p.a. je Arbeitnehmer übernommen werden. Massagen am Arbeitsplatz fallen leider nicht mehr hierunter. Sie stellen einen geldwerten Vorteil dar.

Erholungsbeihilfe

Erholungsbeihilfen können sozialversicherungsfrei mit 25 % Lohnsteuer pauschaliert ausgezahlt werden, wenn die Beihilfen insgesamt in einem Kalenderjahr € 156,00 für den einzelnen Arbeitnehmer, € 104,00 für dessen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner und € 52,00 für jedes Kind nicht übersteigen.

Deutschlandticket

Stellt der Arbeitgeber den Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket zur Verfügung, so ist dies lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Zusätzlich kann der Arbeitgeber dieses vergünstigt für € 46,55 erwerben.

Fahrten-Wohnung-Arbeitsstätte (PKW)

Der Arbeitgeber kann für Fahrten mit einem Pkw zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Fahrtkosten je Entfernungskilometer (€ 0,30 für die ersten 20 Kilometer und € 0,38 ab dem 21. vollen Entfernungskilometer) pauschal steuerpflichtig erstatten. Eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 15 % in Höhe der Entfernungspauschale führt zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.

Kostenloses Aufladen E-Auto an der eigenen betrieblichen Ladestation

Der Arbeitgeber ermöglicht seinem Personal das elektrische Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitnehmers im Betrieb. Dies kann lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erfolgen.

Monatlicher Gutschein bis zu € 50,00 (inkl. Umsatzsteuer)

Die Ausgabe eines monatlichen Sachgutscheins (darf nicht in Bargeld umgewandelt werden dürfen) über bis zu € 50,00 kann steuer- und sozialversicherungsfrei erfolgen.

 

Wichtig: Für eine optimale Gestaltung (steuer- und sozialversicherungsfrei) ist wichtig, dass es sich hierbei immer um keine Gehaltsumwandlung handelt, sondern diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn geleistet werden. Auch sollte das Thema Mindestlohn (€ 12,41) nicht vergessen werden. Die Zusatzleistungen sind ggf. nicht anrechenbar!

 

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit per E-Mail an mail@moertl-wende.de.
Wir freuen uns Sie umfassend zu beraten und mit Ihnen kreative Steuer- und Unternehmensstrategien zu entwickeln.

https://moertl-wende.de/wp-content/uploads/2024/01/menschen-bei-ihrem-buerojob-zeigen-inklusivitaet-scaled.jpg 1708 2560 Patrick.Wende@moertl-wende.de /wp-content/uploads/2021/09/Logo-Moertl-Wende-Steuerberatung.png Patrick.Wende@moertl-wende.de2024-01-23 09:02:512024-01-24 09:08:35Optimale Gestaltung Gehaltserhöhung
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