Schlagwortarchiv für: Steuererklärung

Homeoffice-Pauschale für nahezu jedermann eine echte Steuerersparnis ab 2023

Bisher war es nur unter strengen Voraussetzungen möglich, das sogenannte Arbeitszimmer geltend zu machen, denn das klassisch steuerlich anerkannte Arbeitszimmer muss den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen/beruflichen Betätigung darstellen. Der Raum darf nur ausschließlich für berufliche/betriebliche Zwecke genutzt werden und die Kosten sind einzeln nachzuweisen. Weiterlesen

Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner zum 01.12.2022

Wer zum 1.12.2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat, bekommt bis Mitte Dezember eine Energiepreispauschale in Höhe von € 300,00 einmalig über die jeweiligen Rentenzahlstellen ausgezahlt.

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€ 300,00 Energiepreispauschale, wer und wie ?

Im September gibt´s die € 300,00 Energiepreispauschale

Zur Entlastung der Bürger sollen diese nun einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von € 300,00 erhalten.

Alle Angestellte, auch geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte bekommen diese Pauschale mit dem Septembergehalt zusätzlich zum Lohn ausgezahlt.

Geringfügig und kurzfristig Beschäftigte müssen ihren Arbeitgebern schriftlich bestätigen, dass das Arbeitsverhältnis ihr Hauptarbeitsverhältnis ist. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Pauschale nicht mehrfach von verschiedenen Arbeitgebern ausgezahlt wird.

Wie bekommt der Arbeitgeber diese € 300,00 vom Staat zurück?

Im Rahmen der Lohnsteueranmeldung werden diese € 300,00 mit der an das Finanzamt abzuführende Lohnsteuer verrechnet.

Auch Landwirte, Gewerbetreibende und Selbstständige bekommen die Pauschale über Steuervorauszahlungen bzw. über die Einkommensteuererklärung in Form einer geringeren Steuerlast ausgezahlt.

Rentner oder Beamtenpensionäre bekommen diese leider nicht.

ACHTUNG:

Diese Pauschale unterliegt zwar nicht den Sozialabgaben, allerdings der Steuerpflicht! Effektiv kommen also nicht die € 300,00 beim Bürger, sondern nur € 300,00 abzüglich der individuellen Einkommensteuer und abzüglich eines etwaigen Solidaritätszuschlags und einer Kirchensteuer an.

Weiterführende Infos zum Entlastungspaket: Bundesregierung – Entlastungspaket II

Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder per E-Mail an mail@moertl-wende.de.
Wir freuen uns Sie umfassend zu beraten und mit Ihnen kreative Steuer- und Unternehmensstrategien zu entwickeln.

 

Grundsteuerreform 2022

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 festgestellt, dass die jetzige Grundsteuer verfassungswidrig ist, weil sie gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1) verstößt.

Dadurch war der Gesetzgeber verpflichtet bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu schaffen, die am 8. November im Bundesrat verabschiedet wurde. Weiterlesen

Meine Steuern – die digitale Steuererklärung

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