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Inflationsausgleichsprämie bis 31.12.2024 nutzen!

Zur Abmilderung der mit der steigenden Inflationsrate gestiegenen Verbraucherpreise dürfen Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Arbeitnehmern eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderprämie von gesamt bis zu € 3.000,00 zahlen.

Dabei gelten folgende Regelungen: Weiterlesen

Inflationsausgleichsprämie

Inflationsausgleichsprämie in Form eines Warengutscheins ausgeben?

Letztendlich wurde ein Teil der zusätzlichen aktuellen Belastungen der Bürger auf die Arbeitgeber ausgelagert.
In aller Munde ist sie: Die Inflationsausgleichsprämie!

Bis zu € 3.000,00 darf die Inflationsausgleichsprämie vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn (inklusive aller vertraglicher Bestandteile, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld) ausgezahlt werden. Richtig gelesen, der Arbeitgeber darf, muss aber nicht, und er bekommt sie leider auch nicht vom Staat erstattet. Weiterlesen

Inflationsausgleichsprämie € 3.000,00

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten in Höhe von bis zu € 3.000 eine Inflationsausgleichsprämie steuer- und abgabenfrei auszahlen.

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