Ab 01.01.2024: Bistro & Catering – Abgabe von Speisen – 7% oder 19%

Zum 01.01.2024 kommt, sofern es nicht auf die letzte Minute zur Verlängerung kommt ,der Salto rückwärts. Mit den neuen Steuersatzänderungen ist es nun wieder wichtig zu wissen, wann welcher Steuersatz greift. Da der Preis einzelner Produkte meist durch den Markt bestimmt wird, sorgt oftmals der Unterschied in der Umsatzsteuer dafür, ob der Ladner sich in der Gewinn- oder in der Verlustzone bewegt.

Übrigens:
Bei Getränken kommt es zu keinen Änderungen.
Hier gilt der Regelsteuersatz von 19%. (Ausnahme Coffee-To-Go mit mehr als 75 % Milchanteil, hier gelten 7 % Umsatzsteuer).

 

Mein Tipp:

Sollten Sie in Ihrem Laden ein Bistro haben oder als Caterer auftreten, empfehle ich Ihnen Ihre Gegebenheiten und Ihre gestellten Rechnungen genauestens zu prüfen. Zu viel ausgewiesene Steuer muss nämlich abgeführt werden, egal ob korrekt oder nicht.

 

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit per E-Mail an mail@moertl-wende.de.
Wir freuen uns Sie umfassend zu beraten und mit Ihnen kreative Steuer- und Unternehmensstrategien zu entwickeln.