Krankheiten in der Einkommensteuererklärung 2023 – Behindertenpauschale

Menschen mit chronischen Krankheiten oder einer Behinderung entstehen aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse oft höhere Aufwendungen für ihren Lebensunterhalt und/oder ihre berufliche Tätigkeit. Um diese höheren finanziellen Belastungen abzumildern, gibt es eine Vielzahl von steuerlichen Erleichterungen.

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung können für eigene Krankheitskosten der Behindertenpauschbetrag, darüber hinaus entstandene Krankheitskosten, Krankheitskosten des Kindes sowie der Pflegpauschbetrag angesetzt werden.

 

Dieser und die folgenden Steuertipps zeigen auf, welcher Ansatzmöglichkeiten es gibt.

 

Ansatz als außergewöhnliche Belastung – Behindertenpauschbetrag

Mit den Behindertenpauschbeträgen werden die laufenden und typischen Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Bedarf abgegolten. Es handelt sich um Aufwendungen, die Menschen mit Behinderungen erfahrungsgemäß durch ihre Krankheit bzw. Behinderung entstehen und deren alleinige behinderungsbedingte Veranlassung nur schwer nachzuweisen ist.

 

Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Nachweis der Behinderung erbracht werden kann.

 

Es ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung ein Behindertenausweis oder eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Sozialbehörde vorzulegen. Sofern der die Behinderung feststellende Stelle die Steuer-ID-Nr. vorgelegt wird, wird das „Behinderten-Signal“ in Zukunft automatisch an das zuständige Finanzamt übermittelt.

Hinweis:

In Zukunft soll das bisherige Nachweisverfahren (Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder anderer Nachweise durch den Steuerpflichtigen) durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt werden. Hierbei melden die für die Feststellung einer Behinderung zuständigen Stellen (i. d. R. Versorgungsämter) die Feststellungen zur Behinderung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an das zuständige Finanzamt.

 

Wurde bisher vergessen den Grad der Behinderung anzugeben? Bescheinigungen, die den GdB sowie die entsprechenden Merkzeichen nachweisen, sind Grundlagenbescheide i. S. d. Abgabenordnung. Aufgrund eines solchen Bescheides ist ggf. eine Änderung früherer Steuerfestsetzungen möglich. WICHTIG: Datum des Behindertenausweises darf nicht später sein, als das Veranlagungsjahr!

 

Höhe des Behindertenpauschbetrages?

Besonderheit Zusatz „H“

Hilflose Personen (Merkzeichen H) erhalten:

  • einen Behinderten-Pauschbetrag von jährlich 7.400 € und
  • eine Fahrtkostenpauschale von jährlich 4.500 €

 

Bei Beginn, Änderung oder Wegfall der Behinderung im Laufe eines Kalenderjahres ist stets der Pauschbetrag nach dem höchsten Grad zu gewähren, der im Kalenderjahr festgestellt war. Eine Zwölftelung ist nicht vorzunehmen.

 

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Stand der Information: 15.07.2024