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Schlagwortarchiv für: Lohnabrechnung

Digitale Entgeltunterlagen ab 1.1.2027: Das sollten Arbeitgeber wissen

28. September 2026/in Lohn, News, Tipp des Monats

Ab dem 1.1.2027 müssen bestimmte Entgeltunterlagen zwingend elektronisch geführt werden.

  1. Grundbegriffe: Entgeltunterlagen und Lohnkonto

Für jeden Mitarbeitenden müssen Arbeitgeber Entgeltunterlagen führen. Dazu gehören unter anderem:

  • das Lohnkonto (alle Abrechnungsdaten pro Mitarbeitenden),
  • Stammdaten (Personaldaten, Beschäftigungsart),
  • Abrechnungsbelege (z. B. Lohnabrechnung, Provisionsabrechnungen),
  • Nachweise und Bescheinigungen, die für Beiträge und Lohnsteuer wichtig sind.

 

Ab dem 1.1.2027 gilt:

Die in § 8 Abs. 2 BVV aufgeführten ergänzenden Entgeltunterlagen müssen verpflichtend elektronisch geführt werden. Ältere Papierunterlagen müssen nicht nachträglich digitalisiert werden.

Die Dokumente können z. B. als PDF oder Bilddatei gespeichert werden, müssen eindeutig einem Mitarbeitenden und einem Zeitraum zugeordnet sein und geordnet auffindbar bleiben.

 

Welche Unterlagen müssen im Wesentlichen ab 01.01.2027 elektronisch geführt werden?

Die folgenden Unterlagen dienen als Begründung dafür, wie Beschäftigung, Beiträge und damit auch die Lohnsteuer behandelt werden:

  • Nachweise zur Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der Versicherungspflicht (z. B. Bescheide, Immatrikulationsbescheinigungen bei Studenten).
  • Erklärungen von Minijobbern zu weiteren Beschäftigungen und zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.
  • Erklärungen von kurzfristig Beschäftigten zu weiteren kurzfristigen Beschäftigungen im Kalenderjahr.
  • Nachweise über den Krankenversicherungsschutz kurzfristig Beschäftigter.
  • Nachweise zur Elterneigenschaft und zur Anzahl von Kindern (z. B. Geburtsurkunden) für die Pflegeversicherung.
  • Stundenaufzeichnungen über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nach dem Mindestlohngesetz.
  • Unterlagen zu ausländischen Mitarbeitenden aus Staaten außerhalb des EWR (Staatsangehörigkeit, Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis).
  • Unterlagen zur Entsendung (z. B. zur Dauer und Art der Tätigkeit).
  • Daten der erstatteten DEÜV-Meldungen und der Meldungen der Krankenkassen, die die Beitragsberechnung beeinflussen.
  • Personalfragebogen für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte.
  • Niederschrift der wesentlichen Arbeitsbedingungen nach dem Nachweisgesetz.
  • Unterlagen zum Statusfeststellungsverfahren (Antrag, Bescheid, Gutachten).
  • Nachweise über Vorkehrungen zum Insolvenzschutz von Wertguthaben.

 

 

Abgrenzung zu Lohnkonto und Lohnsteuerunterlagen – Wichtig für die Praxis:

Das Lohnkonto enthält alle Abrechnungsdaten (Brutto, Netto, Steuer, Beiträge etc.) und ist Teil der Entgeltunterlagen. Die elektronisch zu führenden ergänzenden Unterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV sind quasi die „Belege“, die erklären, warum das Lohnkonto bestimmte Einträge enthält (z. B. Minijob statt Vollzeit, Pflegeversicherungszuschlag, keine Rentenversicherungsbeiträge).

 

Bei Lohnsteuer-Außenprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen gilt:

Alle relevanten Lohn- und Entgeltunterlagen müssen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vollständig, lesbar und maschinell auswertbar sein. Die Finanzverwaltung kann Daten elektronisch prüfen oder als Datenträger/Cloud-Export verlangen. Über die digitale Lohnschnittstelle (DLS) werden standardisiert die Daten aus dem Lohnkonto übermittelt. Die ergänzenden Entgeltunterlagen gehören nicht zum DLS-Datensatz, müssen aber bei Prüfungen als elektronische Nachweise verfügbar sein.

 

Kurz gesagt: Was im Lohnkonto steht, muss sich anhand der elektronisch geführten Entgeltunterlagen schlüssig erklären lassen.

 

Was sollten Arbeitgeber bis Ende 2026 tun?
  • Bestandsaufnahme: Welche der oben genannten Unterlagen liegen noch in Papierform vor?
  • Systemcheck: Können Lohn- oder HR-Systeme diese Unterlagen strukturiert elektronisch speichern? Gibt es ein Dokumentenmanagement oder eine digitale Personalakte?
  • Ablagekonzept: Festlegen, wo und wie die Unterlagen elektronisch abgelegt werden (Ordnerstruktur, Dateinamen, Zuordnung zu Mitarbeitenden).
  • Zuständigkeiten: Klären, wer für Erfassung, Kontrolle und Archivierung zuständig ist
  • Testlauf: Für einige Mitarbeitende prüfen, ob alle Entgeltunterlagen und Lohnsteuerdaten vollständig elektronisch vorliegen und schnell auffindbar sind.

 

Durch die elektronische Ablage erfüllt ein Arbeitgeber ab 1.1.2027 nicht nur die gesetzlichen Anforderungen und ist besser für Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen gerüstet, sondern führt sein Unternehmen auch zukunftsorientiert in das digitale Zeitalter.

https://moertl-wende.de/wp-content/uploads/2026/09/ChatGPT-Bild-28.-Sept.-2026-20_55_19.png 941 1672 Patrick.Wende@moertl-wende.de /wp-content/uploads/2021/09/Logo-Moertl-Wende-Steuerberatung.png Patrick.Wende@moertl-wende.de2026-09-28 18:56:532026-09-28 18:56:53Digitale Entgeltunterlagen ab 1.1.2027: Das sollten Arbeitgeber wissen

Minijobber und Rentenversicherung: Neue Wahlmöglichkeit ab 1. Juli 2026 – Was Arbeitgeber und Minijobber jetzt wissen müssen

13. Juli 2026/in Digitale Kanzlei, Lohn, News

Ab dem 1. Juli 2026 bekommen Arbeitgeber mit Minijobbern ein neues Thema auf den Tisch: Beschäftigte in geringfügig entlohnten Beschäftigungen, die sich bislang von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, können diese Befreiung einmalig für die Zukunft aufheben und in die Rentenversicherungspflicht zurückkehren. Weiterlesen

https://moertl-wende.de/wp-content/uploads/2026/07/Image-13.-Juli-2026-15_07_43.png 941 1672 Patrick.Wende@moertl-wende.de /wp-content/uploads/2021/09/Logo-Moertl-Wende-Steuerberatung.png Patrick.Wende@moertl-wende.de2026-07-13 13:09:062026-07-13 13:09:06Minijobber und Rentenversicherung: Neue Wahlmöglichkeit ab 1. Juli 2026 – Was Arbeitgeber und Minijobber jetzt wissen müssen

Gehaltserhöhung – Optimal gestalten

13. Mai 2026/in News, Steuertipps, Tipp des Monats

Gehaltserhöhungen stehen an und Sie fragen sich, wie Sie diese so gestalten können, dass unterm Strich tatsächlich mehr bei den Mitarbeitenden ankommt?

Mit einer geschickten Gestaltung der Vergütung lässt sich eine Win-win-Lösung schaffen: Weiterlesen

https://moertl-wende.de/wp-content/uploads/2026/05/magnific__talk__16888.png 1568 2368 Patrick.Wende@moertl-wende.de /wp-content/uploads/2021/09/Logo-Moertl-Wende-Steuerberatung.png Patrick.Wende@moertl-wende.de2026-05-13 11:37:032026-05-13 11:37:03Gehaltserhöhung – Optimal gestalten

Aufladen des Firmenwagens (E-Auto / Hybrid) – Änderungen zum 01.01.2026

12. Februar 2026/in News, Tipp des Monats

Änderungen zum 01.01.2026 – Abschaffung Pauschaler Ausgagenersatz

Bisher konnte der Arbeitgeber – durch Pauschalen – über den Lohn privat entstandene Stromkosten erstatten. Seit dem 1.1.2026 ist eine pauschale Erstattung nicht mehr möglich. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer die Stromkosten für das Laden des Dienstwagens in den privaten Räumlichkeiten weiterhin steuerfrei erstatten, allerdings nur noch auf Basis der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten.

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https://moertl-wende.de/wp-content/uploads/2026/02/9340.jpg 970 1500 Patrick.Wende@moertl-wende.de /wp-content/uploads/2021/09/Logo-Moertl-Wende-Steuerberatung.png Patrick.Wende@moertl-wende.de2026-02-12 09:43:032026-02-12 09:43:03Aufladen des Firmenwagens (E-Auto / Hybrid) – Änderungen zum 01.01.2026

Änderungen zum Mindestlohn und Minijob ab 2026: Was neu wird — Mehr Geld und neue Regelungen

12. Dezember 2025/in Digitale Kanzlei, Lohn, News

Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn und die Verdienstgrenze  für Minijobber und Minijobberinnen in Deutschland.

 

Was bedeutet das?

Weiterlesen

https://moertl-wende.de/wp-content/uploads/2025/12/professioneller-friseurmann-der-schurze-die-bargeld-halt-das-mit-zeigefinger-auf-geld-zeigt-das-zuversichtlich-schaut-scaled.jpg 1806 2560 Patrick.Wende@moertl-wende.de /wp-content/uploads/2021/09/Logo-Moertl-Wende-Steuerberatung.png Patrick.Wende@moertl-wende.de2025-12-12 07:44:132025-12-12 07:44:49Änderungen zum Mindestlohn und Minijob ab 2026: Was neu wird — Mehr Geld und neue Regelungen

Ab dem 1.1.2026: Die Aktivrente kommt – Steuerfreibetrag für arbeitende Rentner

9. Dezember 2025/in News, Tipp des Monats

Die Aktivrente wird voraussichtlich ab 01. Januar 2026 in Kraft treten. Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf am 5. Dezember 2025 beschlossen. Am 19. Dezember 2025 muss nun noch der Bundesrat zustimmen.

Dass dieses Gesetz nun kommt ist recht wahrscheinlich – Werden Sie schon jetzt aktiv!

Mit der Aktivrente wird ab dem 1.1.2026 ein steuerlicher super Freibetrag für Arbeitnehmer eingeführt! Weiterlesen

https://moertl-wende.de/wp-content/uploads/2025/12/portrat-eines-modernen-mannes-der-hausarbeiten-einer-sanften-und-traumhaften-atmosphare-ausfuhrt-scaled.jpg 1707 2560 Patrick.Wende@moertl-wende.de /wp-content/uploads/2021/09/Logo-Moertl-Wende-Steuerberatung.png Patrick.Wende@moertl-wende.de2025-12-09 12:02:332025-12-09 12:02:33Ab dem 1.1.2026: Die Aktivrente kommt – Steuerfreibetrag für arbeitende Rentner

Firmenrabatte an Mitarbeiter – Der Dauerbrenner

22. Oktober 2025/in Lohn, News, Steuertipps

Die Gewährung von Rabatten an Mitarbeiter, kaum ein Ladner hat sie nicht. Ziel der Mitarbeiterrabatte ist die Steigerung der Mitarbeitermotivation und der Rückfluss von ausgezahlten Gehältern ins Unternehmen. Daneben wird die Bindung ans Unternehmen und an die Produkte gefördert.

Zusätzlich hat der Mitarbeiter den Vorteil, dass ihm ein Warenwert brutto wie netto zufließt und der Arbeitgeber spart sich die Sozialversicherungs-Arbeitgeber-Anteile. Weiterlesen

https://moertl-wende.de/wp-content/uploads/2025/10/OJXLEA0.jpg 1300 1300 Patrick.Wende@moertl-wende.de /wp-content/uploads/2021/09/Logo-Moertl-Wende-Steuerberatung.png Patrick.Wende@moertl-wende.de2025-10-22 09:50:462025-10-22 09:54:53Firmenrabatte an Mitarbeiter – Der Dauerbrenner
  • Digitale Entgeltunterlagen ab 1.1.2027: Das sollten Arbeitgeber wissen28. September 2026 - 18:56
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