Änderungen im Bereich Mindestlohn, Midi- und Minijobs zum 01.01.2025
Zum Stand 1. Januar 2025 ergeben sich folgende Änderungen im Bereich Mindestlohn, Midi- und Minijobs:
Zum Stand 1. Januar 2025 ergeben sich folgende Änderungen im Bereich Mindestlohn, Midi- und Minijobs:
Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen sind in der Praxis ein gängiges Phänomen. Die Beweggründe dafür sind vielfältig und bieten zahlreiche Vorteile. Weiterlesen
Gehaltserhöhungen stehen an und Sie fragen sich, wie Sie diese gestalten können, so dass auch wirklich mehr ankommt? Mit der Gestaltung der Löhne ist es möglich sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine Win:Win Lösung zu schaffen. Der Arbeitnehmer erhält einen Mehrwert ohne Lohnsteuer- und/oder Sozialversicherungsabzüge und der Arbeitgeber spart sich den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Welche Möglichkeiten bestehen unter anderem? Weiterlesen
Zur Abmilderung der mit der steigenden Inflationsrate gestiegenen Verbraucherpreise dürfen Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Arbeitnehmern eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderprämie von gesamt bis zu € 3.000,00 zahlen.
Dabei gelten folgende Regelungen: Weiterlesen
Zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht.
Der aktuelle Regierungsentwurf sieht dabei eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor.
Als Eltern gilt man in diesem Zusammenhang auch als Stiefeltern! Weiterlesen
Zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Ein neuer Regierungsentwurf sieht dabei eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor. Weiterlesen
Seit dem 01.05.2023 ist es auf dem Markt, das € 49,00 Ticket. Mit diesem Ticket können deutschlandweit alle öffentlichen Nahverkehrsmittel genutzt werden. Für viele Berufspendler stellt dies in vielerlei Hinsicht eine deutliche Ersparnis dar, die insbesondere Arbeitgeber nutzen können, um mögliche Gehaltsanpassung zu optimieren. Weiterlesen
Inflationsausgleichsprämie in Form eines Warengutscheins ausgeben?
Letztendlich wurde ein Teil der zusätzlichen aktuellen Belastungen der Bürger auf die Arbeitgeber ausgelagert.
In aller Munde ist sie: Die Inflationsausgleichsprämie!
Bis zu € 3.000,00 darf die Inflationsausgleichsprämie vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn (inklusive aller vertraglicher Bestandteile, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld) ausgezahlt werden. Richtig gelesen, der Arbeitgeber darf, muss aber nicht, und er bekommt sie leider auch nicht vom Staat erstattet. Weiterlesen
Sind E-Autos im Betriebsvermögen vorhanden?
Dann können dem Arbeitnehmer ab dem VZ 2021 Pauschalen erstattet werden. Weiterlesen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten in Höhe von bis zu € 3.000 eine Inflationsausgleichsprämie steuer- und abgabenfrei auszahlen.
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