E-Rechnung ab 2027: Das müssen Unternehmer wissen
Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
Ab 1. Januar 2027 wird auch die Ausstellung von E-Rechnung für viele Unternehmen verpflichtend.
Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
Ab 1. Januar 2027 wird auch die Ausstellung von E-Rechnung für viele Unternehmen verpflichtend.
Tagtäglich „flattern“ Eingangsrechnungen (Papier, digital bzw. als E-Rechnung) in den Laden. Für viele Ladner ein extremer Liquiditätsabgang.
Viele vergessen aber, dass sie mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung bares Geld in Ihren Händen halten, nämlich exakt in Höhe der ausgewiesenen Umsatzsteuer! Deshalb neben der Überprüfung, ob der ausgewiesene Lieferumfang der Realität entspricht, sollte unbedingt auch geprüft werden, ob die vorliegende Rechnung überhaupt eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist. Weiterlesen
Bewahren Sie Ihre Buchhaltungsunterlagen noch in Papierform auf oder sind Sie bereits auf digitale Prozesse umgestiegen? Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III und der Anpassung von rechtlichen Vorgaben, etwa durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30.04.2025, wurden entscheidende neue Weichen gestellt. Seit dem 1. Januar 2025 wurde die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Daneben ist nun auch die Archivierung von E-Mails geklärt. Weiterlesen
Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine wichtige gesetzliche Änderung im Zahlungsverkehr in Kraft: Banken müssen künftig bei SEPA-Überweisungen den Empfängernamen mit der IBAN abgleichen – ein Verfahren, das unter dem Begriff „Verification of Payee“ (VoP) bekannt ist.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich genau ändert, wen es betrifft und was Sie jetzt bereits vorbereiten sollten. Weiterlesen
Die Einführung der E-Rechnung ist ein bedeutender Schritt zur Digitalisierung der Buchhaltung und des Rechnungswesens.
Hier erfahren Sie, was Sie dazu wissen sollten:
Die Umsatzsteuer ist die größte Steuereinnahmequelle des Staates und zugleich auch die Steuer bei der es besonders viele Steuerhinterziehungen gibt. Unter anderem mit dieser Begründung ist geplant, ein zentrales Meldesystem einzuführen. In Zukunft sollen Rechnungsdaten – über das Finanzamt – im B2B-Bereich (Business to Business Bereich) ausgetauscht werden. Es soll hiermit sicher gestellt werden, dass Vorsteuerbeträge auch dann nur geltend gemacht werden können, wenn diese wiederum auch als Umsatzsteuer angemeldet und abgeführt wurden.
Haben Sie schon von den neuen Regelungen zur E-Rechnungspflicht in Deutschland ab 2025 gehört? Und haben Sie davon gewusst, dass die ersten gesetzlichen Schritte schon 2024 genommen werden?
Gemäß den umsatzsteuerrechtlichen Regelungen im Wachstumschancengesetz, das am 17.11.2023 vom Bundestag verabschiedet wurde, soll in Deutschland die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich verpflichtend werden. Dieses Gesetz befindet sich derzeit im Vermittlungsausschuss des Bundesrats, nachdem dieser es am 24.11.2023 dorthin verwiesen hat. Weiterlesen

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