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E-Rechnung ab 01.01.2025 – Was ist nun zu tun?

Die Umsatzsteuer ist die größte Steuereinnahmequelle des Staates und zugleich auch die Steuer bei der es besonders viele Steuerhinterziehungen gibt. Unter anderem mit dieser Begründung ist geplant, ein zentrales Meldesystem einzuführen. In Zukunft sollen Rechnungsdaten – über das Finanzamt – im B2B-Bereich (Business to Business Bereich) ausgetauscht werden. Es soll hiermit sicher gestellt werden, dass Vorsteuerbeträge auch dann nur geltend gemacht werden können, wenn diese wiederum auch als Umsatzsteuer angemeldet und abgeführt wurden.

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E-Rechnung ab 2025 verpflichtend

Haben Sie schon von den neuen Regelungen zur E-Rechnungspflicht in Deutschland ab 2025 gehört? Und haben Sie davon gewusst, dass die ersten gesetzlichen Schritte schon 2024 genommen werden?

Gemäß den umsatzsteuerrechtlichen Regelungen im Wachstumschancengesetz, das am 17.11.2023 vom Bundestag verabschiedet wurde, soll in Deutschland die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich verpflichtend werden. Dieses Gesetz befindet sich derzeit im Vermittlungsausschuss des Bundesrats, nachdem dieser es am 24.11.2023 dorthin verwiesen hat. Weiterlesen