E-Rechnung ab 01.01.2025 – Was ist nun zu tun?
Die Umsatzsteuer ist die größte Steuereinnahmequelle des Staates und zugleich auch die Steuer bei der es besonders viele Steuerhinterziehungen gibt. Unter anderem mit dieser Begründung ist geplant, ein zentrales Meldesystem einzuführen. In Zukunft sollen Rechnungsdaten – über das Finanzamt – im B2B-Bereich (Business to Business Bereich) ausgetauscht werden. Es soll hiermit sicher gestellt werden, dass Vorsteuerbeträge auch dann nur geltend gemacht werden können, wenn diese wiederum auch als Umsatzsteuer angemeldet und abgeführt wurden.