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Schlagwortarchiv für: Betriebsprüfung

Digitale Entgeltunterlagen ab 1.1.2027: Das sollten Arbeitgeber wissen

28. September 2026/in Lohn, News, Tipp des Monats

Ab dem 1.1.2027 müssen bestimmte Entgeltunterlagen zwingend elektronisch geführt werden.

  1. Grundbegriffe: Entgeltunterlagen und Lohnkonto

Für jeden Mitarbeitenden müssen Arbeitgeber Entgeltunterlagen führen. Dazu gehören unter anderem:

  • das Lohnkonto (alle Abrechnungsdaten pro Mitarbeitenden),
  • Stammdaten (Personaldaten, Beschäftigungsart),
  • Abrechnungsbelege (z. B. Lohnabrechnung, Provisionsabrechnungen),
  • Nachweise und Bescheinigungen, die für Beiträge und Lohnsteuer wichtig sind.

 

Ab dem 1.1.2027 gilt:

Die in § 8 Abs. 2 BVV aufgeführten ergänzenden Entgeltunterlagen müssen verpflichtend elektronisch geführt werden. Ältere Papierunterlagen müssen nicht nachträglich digitalisiert werden.

Die Dokumente können z. B. als PDF oder Bilddatei gespeichert werden, müssen eindeutig einem Mitarbeitenden und einem Zeitraum zugeordnet sein und geordnet auffindbar bleiben.

 

Welche Unterlagen müssen im Wesentlichen ab 01.01.2027 elektronisch geführt werden?

Die folgenden Unterlagen dienen als Begründung dafür, wie Beschäftigung, Beiträge und damit auch die Lohnsteuer behandelt werden:

  • Nachweise zur Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der Versicherungspflicht (z. B. Bescheide, Immatrikulationsbescheinigungen bei Studenten).
  • Erklärungen von Minijobbern zu weiteren Beschäftigungen und zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.
  • Erklärungen von kurzfristig Beschäftigten zu weiteren kurzfristigen Beschäftigungen im Kalenderjahr.
  • Nachweise über den Krankenversicherungsschutz kurzfristig Beschäftigter.
  • Nachweise zur Elterneigenschaft und zur Anzahl von Kindern (z. B. Geburtsurkunden) für die Pflegeversicherung.
  • Stundenaufzeichnungen über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nach dem Mindestlohngesetz.
  • Unterlagen zu ausländischen Mitarbeitenden aus Staaten außerhalb des EWR (Staatsangehörigkeit, Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis).
  • Unterlagen zur Entsendung (z. B. zur Dauer und Art der Tätigkeit).
  • Daten der erstatteten DEÜV-Meldungen und der Meldungen der Krankenkassen, die die Beitragsberechnung beeinflussen.
  • Personalfragebogen für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte.
  • Niederschrift der wesentlichen Arbeitsbedingungen nach dem Nachweisgesetz.
  • Unterlagen zum Statusfeststellungsverfahren (Antrag, Bescheid, Gutachten).
  • Nachweise über Vorkehrungen zum Insolvenzschutz von Wertguthaben.

 

 

Abgrenzung zu Lohnkonto und Lohnsteuerunterlagen – Wichtig für die Praxis:

Das Lohnkonto enthält alle Abrechnungsdaten (Brutto, Netto, Steuer, Beiträge etc.) und ist Teil der Entgeltunterlagen. Die elektronisch zu führenden ergänzenden Unterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV sind quasi die „Belege“, die erklären, warum das Lohnkonto bestimmte Einträge enthält (z. B. Minijob statt Vollzeit, Pflegeversicherungszuschlag, keine Rentenversicherungsbeiträge).

 

Bei Lohnsteuer-Außenprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen gilt:

Alle relevanten Lohn- und Entgeltunterlagen müssen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vollständig, lesbar und maschinell auswertbar sein. Die Finanzverwaltung kann Daten elektronisch prüfen oder als Datenträger/Cloud-Export verlangen. Über die digitale Lohnschnittstelle (DLS) werden standardisiert die Daten aus dem Lohnkonto übermittelt. Die ergänzenden Entgeltunterlagen gehören nicht zum DLS-Datensatz, müssen aber bei Prüfungen als elektronische Nachweise verfügbar sein.

 

Kurz gesagt: Was im Lohnkonto steht, muss sich anhand der elektronisch geführten Entgeltunterlagen schlüssig erklären lassen.

 

Was sollten Arbeitgeber bis Ende 2026 tun?
  • Bestandsaufnahme: Welche der oben genannten Unterlagen liegen noch in Papierform vor?
  • Systemcheck: Können Lohn- oder HR-Systeme diese Unterlagen strukturiert elektronisch speichern? Gibt es ein Dokumentenmanagement oder eine digitale Personalakte?
  • Ablagekonzept: Festlegen, wo und wie die Unterlagen elektronisch abgelegt werden (Ordnerstruktur, Dateinamen, Zuordnung zu Mitarbeitenden).
  • Zuständigkeiten: Klären, wer für Erfassung, Kontrolle und Archivierung zuständig ist
  • Testlauf: Für einige Mitarbeitende prüfen, ob alle Entgeltunterlagen und Lohnsteuerdaten vollständig elektronisch vorliegen und schnell auffindbar sind.

 

Durch die elektronische Ablage erfüllt ein Arbeitgeber ab 1.1.2027 nicht nur die gesetzlichen Anforderungen und ist besser für Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen gerüstet, sondern führt sein Unternehmen auch zukunftsorientiert in das digitale Zeitalter.

https://moertl-wende.de/wp-content/uploads/2026/09/ChatGPT-Bild-28.-Sept.-2026-20_55_19.png 941 1672 Patrick.Wende@moertl-wende.de /wp-content/uploads/2021/09/Logo-Moertl-Wende-Steuerberatung.png Patrick.Wende@moertl-wende.de2026-09-28 18:56:532026-09-28 18:56:53Digitale Entgeltunterlagen ab 1.1.2027: Das sollten Arbeitgeber wissen

Steuerfalle – Ordnungsgemäße Rechnungen und Verträge

10. Juli 2026/in Digitale Kanzlei, Lohn, News, Tipp des Monats

Tagtäglich „flattern“ Eingangsrechnungen (Papier, digital bzw. als E-Rechnung) in den Laden. Für viele Ladner ein extremer Liquiditätsabgang.

Viele vergessen aber, dass sie mit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung bares Geld in Ihren Händen halten, nämlich exakt in Höhe der ausgewiesenen Umsatzsteuer! Deshalb neben der Überprüfung, ob der ausgewiesene Lieferumfang der Realität entspricht, sollte unbedingt auch geprüft werden, ob die vorliegende Rechnung überhaupt eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist. Weiterlesen

https://moertl-wende.de/wp-content/uploads/2026/07/ChatGPT-Image-10.-Juli-2026-11_21_13.png 916 1717 Patrick.Wende@moertl-wende.de /wp-content/uploads/2021/09/Logo-Moertl-Wende-Steuerberatung.png Patrick.Wende@moertl-wende.de2026-07-10 09:26:272026-07-10 09:26:27Steuerfalle – Ordnungsgemäße Rechnungen und Verträge

Aufladen des Firmenwagens (E-Auto / Hybrid) – Änderungen zum 01.01.2026

12. Februar 2026/in News, Tipp des Monats

Änderungen zum 01.01.2026 – Abschaffung Pauschaler Ausgagenersatz

Bisher konnte der Arbeitgeber – durch Pauschalen – über den Lohn privat entstandene Stromkosten erstatten. Seit dem 1.1.2026 ist eine pauschale Erstattung nicht mehr möglich. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer die Stromkosten für das Laden des Dienstwagens in den privaten Räumlichkeiten weiterhin steuerfrei erstatten, allerdings nur noch auf Basis der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten.

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https://moertl-wende.de/wp-content/uploads/2026/02/9340.jpg 970 1500 Patrick.Wende@moertl-wende.de /wp-content/uploads/2021/09/Logo-Moertl-Wende-Steuerberatung.png Patrick.Wende@moertl-wende.de2026-02-12 09:43:032026-02-12 09:43:03Aufladen des Firmenwagens (E-Auto / Hybrid) – Änderungen zum 01.01.2026

Ausmisten und Aufbewahrung Ihrer Buchhaltungsunterlagen/-daten – Was Sie ab 2026 beachten müssen!

19. Januar 2026/in Tipp des Monats

Bewahren Sie Ihre Buchhaltungsunterlagen noch in Papierform auf oder sind Sie bereits auf digitale Prozesse umgestiegen? Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III und der Anpassung von rechtlichen Vorgaben, etwa durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30.04.2025, wurden entscheidende neue Weichen gestellt. Seit dem 1. Januar 2025 wurde die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Daneben ist nun auch die Archivierung von E-Mails geklärt. Weiterlesen

https://moertl-wende.de/wp-content/uploads/2024/12/1733218782.jpg 832 1216 Patrick.Wende@moertl-wende.de /wp-content/uploads/2021/09/Logo-Moertl-Wende-Steuerberatung.png Patrick.Wende@moertl-wende.de2026-01-19 09:53:522026-01-19 09:53:52Ausmisten und Aufbewahrung Ihrer Buchhaltungsunterlagen/-daten – Was Sie ab 2026 beachten müssen!

Rolle Rückwärts – Umsatzsteuer in der Gastronomie

10. November 2025/in News

Bistros und Catering-Unternehmen stehen häufig vor der Herausforderung, die richtige Umsatzsteuer für Speisen und Getränke zu berechnen. Weiterlesen

https://moertl-wende.de/wp-content/uploads/2025/11/gruppe-freunde-die-im-restaurant-essen-scaled.jpg 1707 2560 Patrick.Wende@moertl-wende.de /wp-content/uploads/2021/09/Logo-Moertl-Wende-Steuerberatung.png Patrick.Wende@moertl-wende.de2025-11-10 08:29:132025-11-10 08:29:13Rolle Rückwärts – Umsatzsteuer in der Gastronomie

Firmenrabatte an Mitarbeiter – Der Dauerbrenner

22. Oktober 2025/in Lohn, News, Steuertipps

Die Gewährung von Rabatten an Mitarbeiter, kaum ein Ladner hat sie nicht. Ziel der Mitarbeiterrabatte ist die Steigerung der Mitarbeitermotivation und der Rückfluss von ausgezahlten Gehältern ins Unternehmen. Daneben wird die Bindung ans Unternehmen und an die Produkte gefördert.

Zusätzlich hat der Mitarbeiter den Vorteil, dass ihm ein Warenwert brutto wie netto zufließt und der Arbeitgeber spart sich die Sozialversicherungs-Arbeitgeber-Anteile. Weiterlesen

https://moertl-wende.de/wp-content/uploads/2025/10/OJXLEA0.jpg 1300 1300 Patrick.Wende@moertl-wende.de /wp-content/uploads/2021/09/Logo-Moertl-Wende-Steuerberatung.png Patrick.Wende@moertl-wende.de2025-10-22 09:50:462025-10-22 09:54:53Firmenrabatte an Mitarbeiter – Der Dauerbrenner

Steuerfreie Geschenke – nicht nur zu Weihnachten!

15. Oktober 2025/in News

Der Dezember ist der Monat der Geschenke und Feiern. Das Steuerrecht begünstigt Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde, natürlich auch im übrigen Jahr.

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https://moertl-wende.de/wp-content/uploads/2025/10/eingewickelte-geschenkboxen-mit-band-auf-einem-weissen-hintergrund-kopienraum-scaled.jpg 1709 2560 Patrick.Wende@moertl-wende.de /wp-content/uploads/2021/09/Logo-Moertl-Wende-Steuerberatung.png Patrick.Wende@moertl-wende.de2025-10-15 09:18:132025-10-15 09:18:13Steuerfreie Geschenke – nicht nur zu Weihnachten!

Wichtige Änderung bei der Non-Food-Sachwertentnahme

8. April 2025/in News, Tipp des Monats

Wichtiger Hinweis für den Lebensmitteleinzelhandel

Neue Regeln zur Sachwertentnahme und Auswirkungen auf Ihre Steuererklärung

Einzelhändler, die Lebensmittel sowie Non-Food-Artikel wie Kosmetik oder Putzmittel verkaufen, sollten sich dringend mit den neuesten Regelungen zur Sachwertentnahme vertraut machen, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Besonders in Bezug auf die Pauschalen für Sachentnahmen gibt es wichtige Änderungen, die verbindlich sind. Weiterlesen

https://moertl-wende.de/wp-content/uploads/2025/04/closeup-portrait-beautiful-young-girl-holding-skincare-cosmetics-box-with-face-cream-serum-place-text-copyspace-photography-luxury-natural-cosmetics-shop-scaled.jpg 1707 2560 Patrick.Wende@moertl-wende.de /wp-content/uploads/2021/09/Logo-Moertl-Wende-Steuerberatung.png Patrick.Wende@moertl-wende.de2025-04-08 09:53:012025-04-08 13:29:22Wichtige Änderung bei der Non-Food-Sachwertentnahme
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