Wichtige Änderung bei der Non-Food-Sachwertentnahme
Wichtiger Hinweis für den Lebensmitteleinzelhandel
Neue Regeln zur Sachwertentnahme und Auswirkungen auf Ihre Steuererklärung
Einzelhändler, die Lebensmittel sowie Non-Food-Artikel wie Kosmetik oder Putzmittel verkaufen, sollten sich dringend mit den neuesten Regelungen zur Sachwertentnahme vertraut machen, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Besonders in Bezug auf die Pauschalen für Sachentnahmen gibt es wichtige Änderungen, die verbindlich sind. Weiterlesen