Pauschale bei Aufladung des Elektrodienstfahrzeugs

Sind E-Autos im Betriebsvermögen vorhanden?

Dann können dem Arbeitnehmer ab dem VZ 2021 Pauschalen erstattet werden.

Lädt der Arbeitnehmer das Elektrodienstfahrzeug bei sich zu Hause, kann der Arbeitgeber ihm diese Kosten steuerfrei erstatten. Da die Ermittlung der tatsächlichen Kosten für den verbrauchten Strom sehr aufwendig ist, kann der Arbeitgeber auch Pauschalbeträge erstatten.

Es wird dabei unterschieden ob eine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber vorhanden ist oder nicht.

 

Lademöglichkeit beim Arbeitgeber vorhanden:
  • Pauschale für E-Auto = 30€
  • Pauschale für Hybridfahrzeuge = 15€
Keine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber vorhanden:
  • Pauschale für E-Auto = 70€
  • Pauschale für Hybridfahrzeuge = 35€

 

Im Übrigen können diese Pauschalen auch pauschal bei EU oder PersGes als Betriebsausgaben eingebucht werden!

 

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