€ 49,00 Deutschlandticket – Wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam profitieren

Seit dem 01.05.2023 ist es auf dem Markt, das € 49,00 Ticket. Mit diesem Ticket können deutschlandweit alle öffentlichen Nahverkehrsmittel genutzt werden. Für viele Berufspendler stellt dies in vielerlei Hinsicht eine deutliche Ersparnis dar, die insbesondere Arbeitgeber nutzen können, um mögliche Gehaltsanpassung zu optimieren.

Grundsätzlich gilt, ein Arbeitgeber kann steuer- und sozialversicherungsfrei immer – zusätzlich zum vereinbarten Lohn – die Kosten für den öffentlichen Nahverkehr eines Arbeitnehmers übernehmen.

Diese Regelung sollte man sich bei Gehaltserhöhungen oder bei Neueinstellungen von Arbeitnehmern zu Nutze machen.

Beispiel:

Ein neuer Mitarbeiter erhält neben seinem Gehalt monatlich das Deutschlandticket von seinem Arbeitgeber, so ergibt sich im Vergleich zu einer üblichen Gehaltszahlung in gleicher Höhe folgender Vorteil:

Arbeitnehmer zahlt Deutschlandticket selbst:

*) Ansatz der Fahrtkosten bzw. Kilometerpauschalen als Werbungskosten (selbst getragene Sozialversicherung ist nicht absetzbar) wirken sich aufgrund der Werbungskosten Pauschale selten aus

 

Arbeitgeber zahlt Deutschlandticket:

*) Ansatz der Kilometerpauschalen als Werbungskosten wirken sich aufgrund der Werbungskosten Pauschale selten aus. Können aber natürlich, wenn sinnvoll für Steuerersparniszwecke angesetzt werden

 

Im Vergleich zu einer Gehaltszahlung ergeben sich bei der direkten Übernahme des Tickets folgende finanzielle Vorteile:

Vorteil für den Arbeitnehmer p.a.:      € 294,00

Vorteil für den Arbeitgeber p.a.:         € 147,00

 

Im Übrigen gilt, nutzt ein Arbeitnehmer dieses Ticket ausschließlich für private Zwecke, so kommen dennoch die gleichen Regeln zur Anwendung! Die Kostenübernahme des Arbeitgebers von Nachverkehrstickets ist immer steuer- und sozialversicherungsfrei und erfolgt somit brutto wie netto!

 

Aber ACHTUNG:

Die Tickets müssen zusätzlich zum Lohn gezahlt werden, eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich. Bekommt der Arbeitnehmer den Ticketpreis vom Arbeitgeber erstattet, so braucht der Arbeitgeber unbedingt den Nachweis über das personifizierte Ticket!

 

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