Die Belegausgabeverpflichtung
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet Ihren Kunden unaufgefordert einen Beleg auszugeben (Belegausgabeverpflichtung), egal wie hoch der ausgewiesene Betrag hierauf ist. Eine Bagatellgrenze gibt es nicht.
Insbesondere nachhaltig orientierte Unternehmen widerstrebt es, dass Bons länger denn je sind.
Aber wussten Sie, dass Sie die nötigen Angaben auch durch einen einzigen QR Code ersetzen können? So können Sie entweder den kompletten Beleg oder Teile, die Sie für Ihre Kunden vielleicht nicht als relevant empfinden, aber dennoch gesetzlich vorgeschrieben sind, durch einen QR Code ersetzen.
Durch einfachen Scan dieses Codes muss dann allerdings der Zugriff auf die dann noch auf dem Beleg fehlenden aber gesetzlich vorgeschriebenen Angaben möglich sein.
Welche Angaben müssen Ihre Belege (Kleinbetragsrechnung bis € 250,00 brutto) denn haben?
- Name und Anschrift Ihres Unternehmens
- Datum
- UTC Zeit: Zeitpunkt Vorgangsbeginn und -Ende
- Gelieferte Ware (Menge, Umfang, Art, Handelsübliche Bezeichnung)
- Transaktionsnummer
- Nettobetrag, Umsatzsteuerbetrag, Umsatzsteuersatz, Bruttobetrag
- Seriennummer der elektronischen Kasse oder des Sicherheitsmoduls
- Versionsnummer bei Nutzung eines QR-Codes
- Bezeichnung Belegtyp (z.B. Kassenbeleg)
- TSE-Signaturzähler (bei Belegausgabe in Papierform erst ab 01.01.2024)
- Signaturalgorithmus (bei QR-Code Ausgabe)
- LogTime Format (bei QR-Code Ausgabe)
- Prüfwert/Signatur ((bei Belegausgabe in Papierform erst ab 01.01.2024)
- PublicKey (bei QR-Code Ausgabe)
Die Verpflichtung dieser Angaben ergeben sich aus § 6 KassenSichV sowie aus dem Umsatzsteuergesetz.
Sämtliche dieser Angaben können durch einen einzigen QR Code ersetzt werden, der dann auf ein Dokument verweist, welches dann alle notwendigen Angaben enthält !
Übersteigt der Einkauf einen Bruttowert von € 250,00 und ist Ihr Kunde Unternehmer, der diese Rechnung für seine eigene Buchhaltung benötigt, so hat dieser einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Rechnung, die darüber hinaus noch folgende Angaben beinhalten muss:
- Vollständigen Namen und Adresse des Kunden
- Ihre Steuernummer alternativ: USt-ID-Nr.
- Rechnungsnummer
Mein Tipp: Reduzieren Sie Ihren Kassen-Bon auf die für Sie aus Kundensicht wichtigsten Angaben. Alles andere darüber hinaus sollten Sie durch einen QR-Code ersetzen.
Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder per E-Mail an mail@moertl-wende.de.
Wir freuen uns Sie umfassend zu beraten und mit Ihnen kreative Steuer- und Unternehmensstrategien zu entwickeln.