E-Rechnung ab 2025 verpflichtend
Haben Sie schon von den neuen Regelungen zur E-Rechnungspflicht in Deutschland ab 2025 gehört? Und haben Sie davon gewusst, dass die ersten gesetzlichen Schritte schon 2024 genommen werden?
Gemäß den umsatzsteuerrechtlichen Regelungen im Wachstumschancengesetz, das am 17.11.2023 vom Bundestag verabschiedet wurde, soll in Deutschland die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich verpflichtend werden. Dieses Gesetz befindet sich derzeit im Vermittlungsausschuss des Bundesrats, nachdem dieser es am 24.11.2023 dorthin verwiesen hat.
Die Einführung der obligatorischen E-Rechnung steht im Zusammenhang mit der EU-Kommissionsinitiative ViDA, die ein elektronisches Meldesystem plant und die bisherigen Zusammenfassenden Meldungen ersetzen soll. Die Änderungen sollen voraussichtlich 2028 in Kraft treten, mit einer geänderten Definition des Begriffs „Elektronische Rechnung“ ab 2024.
Die neuen Regelungen unterscheiden zwischen elektronischen Rechnungen und sonstigen Rechnungen. Elektronische Rechnungen müssen ab 2025 in einem strukturierten elektronischen Format gemäß europäischer Norm erstellt und übermittelt werden. Es gibt Übergangsregelungen bis 2027, die es Unternehmen erlauben, Papierrechnungen weiter zu nutzen, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt. Die Verpflichtung zur E-Rechnung betrifft B2B-Transaktionen zwischen Unternehmen im Inland.
Die Verpflichtung zur E-Rechnung gilt ab 1.1.2025, mit Übergangsregelungen bis 2027.
Unternehmen müssen elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben empfangen und verarbeiten können.
Gutschriften und Rechnungstellung durch Dritte bleiben weiterhin möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. für Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise.
Wie sieht der Zeitplan im Bereich B2B (Business-to-Business) aus?
EN16931: XRechnung und ZUGFeRD ab V2.0 erfüllen die Anforderungen der EN 16931. Auch andere an die EN 16931 angepasste Formate sind zulässig.
Unser Tipp: Setzen Sie Sich jetzt schon mit dem Thema E-Rechnung auseinander. Sie müssen ab 01.01.2025 für den Empfang von E-Rechnungen bereit sein. Trotz des möglichen Umstellungsdrucks empfehlen wir, entsprechende Projektstrukturen frühzeitig zu implementieren, um eine rechtzeitige Umsetzung zu erleichtern.
Weiterführende Infos erhalten Sie unter folgendem Link: E-Rechnung mit DATEV
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Der Stand der Information ist 10.01.2024