Zum Inhalt springen
mail@moertl-wende.de 08141 / 22532 0
Mörtl & Wende Steuerberatung
  • Home
  • Kanzlei
    • Über uns
    • Unser Team
  • Leistungen
  • Jobs
  • Blog
    • Aktuelle Beiträge
    • Monatsinformationen
  • Kontakt
  • myMöWeTAX
    • Informationen
    • Hilfe
  • .
  • Menü Menü
  • Home
  • Kanzlei
    • Über uns
    • Unser Team
  • Leistungen
  • Jobs
  • Blog
    • Aktuelle Beiträge
    • Monatsinformationen
  • Kontakt
  • myMöWeTAX
    • Informationen
    • Hilfe
  • .

Es ist vollbracht, das Wachstumschancengesetz ist verabschiedet!

16. April 2024/in News, Tipp des Monats

Auch wenn es nicht alle geplanten Änderungen ins Gesetz geschafft haben, so sind zumindest die folgenden Änderungen für Betriebe wichtig zu wissen!

Ermitteln Sie Ihr Ergebnis durch eine Bilanz oder eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung? Die Pflicht zur Bilanzierung wurde entschärft. Nunmehr sind Sie erst verpflichtet eine Bilanz aufzustellen, wenn Ihre Bilanzsumme einen Betrag von € 800.000,00 (bisher: € 600.000,00) bzw. einen Gewinn von € 80.000,00 (bisher: € 60.000,00) überschreitet. (Regelung gilt ab sofort!)

In Zukunft dürfen Sie Geschenke an Arbeitnehmer bis € 50,00 (bisher: € 35,00) als Betriebsausgabe geltend machen, ohne dass ein steuerlicher Vorteil beim Arbeitnehmer zu versteuern ist.

Sie planen den Kauf / Leasing eines Hybrid-Fahrzeugs mit einer Mindestreichweite von 60 Kilometern? Dann können Sie bei der Versteuerung auf die 0,5 % des Bruttolistenpreises profitieren, wenn dieser € 70.000,00 (bisher: € 60.000,00) nicht überschreitet.

Auch bei Neuinvestitionen können wieder neue steuerliche Abschreibungen geltend gemacht werden.

Die degressive Abschreibung kann wie folgt geltend gemacht werden:

  • Anschaffungen im Zeitraum 01.01.20219 bis 31.12.2022: 25 % max. das 2,5-fache der üblichen Abschreibung.
  • Anschaffung ab dem 01.04.2024 bis 31.12.2024: 20 % max. das 2-fache der üblichen Abschreibung
  • Ab 01.01.2025: Aktuell keine weitere degressive Abschreibung mehr, maximal Aufteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer

Bei Gebäuden, die zwischen dem 01. Oktober 2023 und dem  30.09.2029 (Baubeginnsanzeige) hergestellt werden, können nunmehr (egal ob Privatvermögen oder im Betriebsvermögen) eine degressive Abschreibung von 5 % geltend gemacht werden.

Liegt Ihr betriebliches Ergebnis unter € 200.000,00 können Sie ab dem 01.01.2024 40 % (!) als Sonderabschreibung bei den Anschaffungskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter geltend machen.

ACHTUNG: Ab 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich (Business to Business) verpflichtet E-Rechnungen (z.B. ZUGFeRD 2.0) zu stellen. Zwar gibt es für die Rechnungsstellung noch eine Übergangsfrist, jedoch sind Sie als Unternehmen verpflichtet E-Rechnungen bereits ab dem 01.01.2025 zu empfangen und weiterverarbeiten zu können. Pdf´s sind KEINE E-Rechnungen.

Ergänzend zu Umsatzsteuer:

Liegt der unternehmerische Jahresumsatz unter € 800.000,00 (bisher: € 600.000,00) kann umsatzsteuerlich zur IST-Besteuerung gewechselt werden. Dies bedeutet, die Umsatzsteuer kann nach Zufluss-Abfluss-Prinzip an das Finanzamt abgeführt werden.

Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer (Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr € 22 000,00 und im laufenden Kalenderjahr € 50 000,00 nicht überschritten und zum Kleinunternehmer optiert) müssen ab 2024 keine Jahreserklärung mehr abgeben.

 

Der komplette Gesetztestext ist hier ersichtlich: Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness – Bundesgesetzblatt

 

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit per E-Mail an mail@moertl-wende.de.
Wir freuen uns Sie umfassend zu beraten und mit Ihnen kreative Steuer- und Unternehmensstrategien zu entwickeln.

https://moertl-wende.de/wp-content/uploads/2024/04/2151023423.jpg 1024 1500 Patrick.Wende@moertl-wende.de /wp-content/uploads/2021/09/Logo-Moertl-Wende-Steuerberatung.png Patrick.Wende@moertl-wende.de2024-04-16 10:43:572024-04-16 10:43:57Es ist vollbracht, das Wachstumschancengesetz ist verabschiedet!
Das könnte Dich auch interessieren
Ausmisten und Aufbewahrung Ihrer Buchhaltungsunterlagen/-daten – Was Sie ab 2026 beachten müssen!
Die Vorteile und Bedingungen von Arbeitsverträgen mit nahen Angehörigen
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist beschlossene Sache!
Änderungen zum Mindestlohn und Minijob ab 2026: Was neu wird — Mehr Geld und neue Regelungen
Monatlich Gutscheine an Arbeitnehmer – So setzen Sie die Sachbezugsfreigrenze optimal um
Belegausgabepflicht an der Kasse
Neue EU-Vorgabe bei SEPA-Überweisungen: Abgleich von Empfängername und IBAN kommt
Ab dem 1.1.2026: Die Aktivrente kommt – Steuerfreibetrag für arbeitende Rentner
  • Bauabzugsteuer – die „übersehene“ Pflicht für fast alle Unternehmer (auch für Vermieter und Kleinunternehmer!)27. Juli 2026 - 11:12
  • E-Rechnung ab 2027: Das müssen Unternehmer wissen20. Juli 2026 - 11:46
  • Minijobber und Rentenversicherung: Neue Wahlmöglichkeit ab 1. Juli 2026 – Was Arbeitgeber und Minijobber jetzt wissen müssen13. Juli 2026 - 13:09

Kategorien

  • Digitale Kanzlei
  • Lohn
  • News
  • Steuertipps
  • Tipp des Monats

Schlagwörter

Aufbewahrungsfristen Belege Betriebsprüfung Buchhalterische Aufzeichnungen E-Rechnung Fürstenfeldbruck Gastronomie Gehalt Geschenke Geschäftsunterlagen Gutscheine Kasse Kindergeld Krankheitskosten in der Einkommensteuererklärung Lohn Lohnabrechnung Mindestlohn Minijob Rechnungen Sachwertentnahme Steuerberater-Tipp Steuerberater Fürstenfeldbruck Steuerberater München Steuererklärung Steuerkanzlei Fürstenfeldbruck Umsatzsteuer Wachstumschancengesetz Wirtschafts-Identifikationsnummer
Logo Moertl Wende Steuerberatung

Mörtl & Wende Steuerberatung ist Ihre nachhaltige, digitale Steuerkanzlei in Fürstenfeldbruck bei München.
Wir bieten ganzheitliche Lösungen, die Ökonomie und Nachhaltigkeit in den Vordergrund stellen.

@moertlwende

@Steuerkanzlei_Moertl_Wende

Sitemap

  • Home
  • Über uns
  • Unser Team
  • Leistungen
  • Jobs
  • Aktuelles
  • Kontakt
  • Downloads / Links
  • myMöWeTAX
  • myMöWeTAX Hilfe

Sie erreichen uns

Montag: 08.30 Uhr – 17.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr – 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag: geschlossen
und nach Vereinbarung

Kontakt

Mörtl & Wende
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fürstenfelder Straße 17
82256 Fürstenfeldbruck

Telefon: 08141 / 22532 0
Fax: 08141 / 22532 10
E-Mail: mail@moertl-wende.de

© Mörtl & Wende Steuerberatung 2026 / made by Imagewunder
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Datenschutz
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen