Lastenrad Lastenfahrrad Cargobike steuerlich absetzen

Das elektrische Lastenrad im Unternehmen

Fahrräder und E-Bikes erfreuen sich in den vergangenen Jahren zunehmender Beliebtheit. Sie sind in allen Bereichen zu finden und helfen uns privat und geschäftlich auch unsere Wege umweltfreundlicher zu gestalten.
So wird ein Lastenrad betrieblich eingesetzt, vom Unternehmer sowohl betrieblich als auch privat genutzt oder den Mitarbeitern für private Zwecke überlassen.
In diesem Beitrag möchten wir uns deshalb mit der Frage befassen:

Wie können elektrische Lastenräder steuerlich abgesetzt werden?

Für elektrische Lastenräder, die zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden, kann – unter bestimmten Bedingungen (Ergebnis 2020 < 200.000 Euro) – bereits im Vorfeld ein sogenannter Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 50 Prozent der Anschaffungskosten steuermindernd geltend gemacht werden. Nach Anschaffung ist dann eine weitere Sonderabschreibung (unabhängig von Ihrem Betriebsergebnis) auf den Restwert zusätzlich in Höhe von 50 Prozent möglich.

Ein Beispiel:

Sie planen die Anschaffung eines elektrischen Lastenrads im zweiten Halbjahr 2021. Dies ist Ihnen bereits bei Erstellung Ihres Jahresabschlusses 2020 bekannt. Die voraussichtlichen Anschaffungskosten belaufen sich auf 5.000 Euro. Die zeitnahe Steuerreduzierung ermittelt sich wie folgt:

2020:

  • Bildung eines Investitionsbetrags in Höhe von 2.500 Euro (= 50 % der Anschaffungskosten)
  • Steuerersparnis: 2.500 Euro x 44 Prozent (bei hohem Betriebsergebnis) = 1.100 Euro Steuerreduzierung

2021:

  • Sonderabschreibung für elektronische Lastenräder (=Restwert 2.500 Euro x 50 Prozent Sonderabschreibung x 44 Prozent Steuern) = 550 Euro Steuerreduzierung

Das bedeutet: 50 % der Kosten können bereits im Vorfeld geltend gemacht werden

Ihre Steuerersparnis: 2.500 Euro x 44 Prozent (bei hohem Betriebsergebnis) = 1.650 Euro Steuerreduzierung

Daneben kann auch noch die übliche anteilige Abschreibung in Höhe von 10 Prozent pro Jahr anteilig, je nach Anschaffungszeitpunkt, geltend gemacht werden.

Mein Tipp des Monats

Liebäugeln Sie schon länger mit einem betrieblichen Lastenrad, so nutzen Sie Ihr aktuell hohes Abschreibungspotenzial samt hohen Steuersätzen.

Sie haben noch Fragen rund um die Anschaffung eines Lasten E-Bikes?

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit per E-Mail an mail@moertl-wende.de.
Wir freuen uns Sie umfassend zu beraten und mit Ihnen kreative Steuer- und Unternehmensstrategien zu entwickeln.

Ihre Prisca Wende