Zertifizierung der Kassen-TSE-Einheit

Pflicht eines TSE Zertifikats für die Registrierkasse

Sie haben noch keine Zertifizierung Ihrer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für Ihre Registrierkasse?

Seit 01.01.2017 ist es Pflicht ausschließlich Kassensysteme im Einsatz zu haben, die grundsätzlich eine
Datenspeicherung haben. Andere elektronische Kassen sind nicht mehr erlaubt.

Am 01.01.2020 ist das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
(Kassengesetz) in Kraft getreten.

Dieses Gesetz fordert insbesondere:

Alle Kassen müssen durch ein zertifiziertes technisches Sicherheitsmodul geschützt sein.
Dieses stellt sicher, dass alle Aufzeichnungsvorgänge von Anfang an unveränderbar
protokolliert werden. Fordern Sie schnellstmöglich das Zertifikat bei Ihrem Kassenhersteller an.

Die Pflicht, eine entsprechende TSE nachzurüsten, besteht für elektronische Kassensysteme bereits ab 01.01.2020.

Allerdings gibt es hierzu folgenden Ausnahmefall:

  • elektronisches Kassensystem
  • Anschaffung nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020
  • GoBD‐konform
  • Umrüstung ist für das Gerät technisch nicht möglich.

Liegen bei einem Gerät diese Voraussetzungen vor, so ist eine Aufrüstung mit einer TSE bis zum 31.12.2022 nicht erforderlich (Übergangsregelung).

Diese Übergangsfrist läuft nun zum Jahresende aus.

 

Sollten Sie also bisher von der Übergangsfrist profitiert haben, so denken Sie bitte daran, dass Sie ab 01.01.2023 unbedingt eine Kasse mit TSE Zertifikat verbindlich im Einsatz haben müssen!

 

Sie haben noch Fragen zur TSE-Zertifizierung Ihrer Registrierkasse?

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit per E-Mail an mail@moertl-wende.de.
Wir freuen uns Sie umfassend zu beraten und mit Ihnen kreative Steuer- und Unternehmensstrategien zu entwickeln.

 

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