Erinnerung – Eintragungspflicht in das Transparenzregister

Sie führen eine GmbH, Aktiengesellschaft, SE, KGaA, Partnerschaftsgesellschaft, KG, GmbH & Co. KG, oHG, oder Genossenschaft?

Haben Sie schon die verpflichtende Eintragung ins Transparenzregister vorgenommen?
  • Die Frist für Aktiengesellschaften, SE und Kommanditgesellschaften auf Aktien ist bereits am 31. März 2022 abgelaufen.
  • Bis zum Juni 2022 müssen auch GmbHs, Partnerschaftsgesellschaften, Genossenschaften und Europäische Genossenschaften ihre Meldungen vornehmen.
  • In allen anderen Fällen endet die Frist im Dezember 2022.

Link zum Transparenzregister: Transparenzregister

 

Verstöße gegen die Pflicht zur Meldung an das Transparenzregister in Abhängigkeit von der Rechtsform werden erst zu einem späteren Zeitpunkt bußgeldbewehrt (1. April 2023/1. Juli 2023/1. Januar 2024).

Gehen Sie das Thema dennoch an!

 

Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder per E-Mail an mail@moertl-wende.de.
Wir freuen uns Sie umfassend zu beraten und mit Ihnen kreative Steuer- und Unternehmensstrategien zu entwickeln.