€ 300,00 Energiepreispauschale, wer und wie ?

Im September gibt´s die € 300,00 Energiepreispauschale

Zur Entlastung der Bürger sollen diese nun einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von € 300,00 erhalten.

Alle Angestellte, auch geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte bekommen diese Pauschale mit dem Septembergehalt zusätzlich zum Lohn ausgezahlt.

Geringfügig und kurzfristig Beschäftigte müssen ihren Arbeitgebern schriftlich bestätigen, dass das Arbeitsverhältnis ihr Hauptarbeitsverhältnis ist. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Pauschale nicht mehrfach von verschiedenen Arbeitgebern ausgezahlt wird.

Wie bekommt der Arbeitgeber diese € 300,00 vom Staat zurück?

Im Rahmen der Lohnsteueranmeldung werden diese € 300,00 mit der an das Finanzamt abzuführende Lohnsteuer verrechnet.

Auch Landwirte, Gewerbetreibende und Selbstständige bekommen die Pauschale über Steuervorauszahlungen bzw. über die Einkommensteuererklärung in Form einer geringeren Steuerlast ausgezahlt.

Rentner oder Beamtenpensionäre bekommen diese leider nicht.

ACHTUNG:

Diese Pauschale unterliegt zwar nicht den Sozialabgaben, allerdings der Steuerpflicht! Effektiv kommen also nicht die € 300,00 beim Bürger, sondern nur € 300,00 abzüglich der individuellen Einkommensteuer und abzüglich eines etwaigen Solidaritätszuschlags und einer Kirchensteuer an.

Weiterführende Infos zum Entlastungspaket: Bundesregierung – Entlastungspaket II

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