Zum Inhalt springen
mail@moertl-wende.de 08141 / 22532 0
Mörtl & Wende Steuerberatung
  • Home
  • Kanzlei
    • Über uns
    • Unser Team
  • Leistungen
  • Jobs
  • Blog
    • Aktuelle Beiträge
    • Monatsinformationen
  • Kontakt
  • myMöWeTAX
    • Informationen
    • Hilfe
  • .
  • Menü Menü
  • Home
  • Kanzlei
    • Über uns
    • Unser Team
  • Leistungen
  • Jobs
  • Blog
    • Aktuelle Beiträge
    • Monatsinformationen
  • Kontakt
  • myMöWeTAX
    • Informationen
    • Hilfe
  • .

Belegausgabepflicht an der Kasse

28. April 2026/in News

Die sogenannte Belegausgabepflicht ist ein zentraler Baustein des Kassengesetzes.

Seit dem 1. Januar 2020 müssen bei Geschäftsvorgängen Belege ausgegeben werden – entweder in Papierform oder elektronisch.

Wunsch des Gesetzgebers ist es, die Kassenvorgänge transparenter zu machen und Manipulationen sowie Steuerbetrug wirksamer zu bekämpfen.

Wichtig dabei:

Es besteht die Pflicht zur Ausgabe des Belegs, nicht aber die Pflicht zur Mitnahme durch den Kunden.

Auch elektronische Belege, etwa per PDF oder Downloadlink, sind zulässig.

Weiterführende Informationen bietet das Bundesfinanzministerium in seinen hierzu aktualisierten FAQs: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html

https://moertl-wende.de/wp-content/uploads/2026/04/closeup-hands-exchanging-blank-paper-receipt-retail-store-checkout-scaled.jpg 1446 2560 Patrick.Wende@moertl-wende.de /wp-content/uploads/2021/09/Logo-Moertl-Wende-Steuerberatung.png Patrick.Wende@moertl-wende.de2026-04-28 11:02:042026-04-28 11:02:04Belegausgabepflicht an der Kasse
Das könnte Dich auch interessieren
Bauabzugsteuer – die „übersehene“ Pflicht für fast alle Unternehmer (auch für Vermieter und Kleinunternehmer!)
Die Vorteile und Bedingungen von Arbeitsverträgen mit nahen Angehörigen
E-Rechnung ab 2025 verpflichtend
Kinder in der Steuererklärung
E-Rechnung ab 01.01.2025 – Was ist nun zu tun?
Optimale Gestaltung Gehaltserhöhung
Es ist vollbracht, das Wachstumschancengesetz ist verabschiedet!
Monatlich Gutscheine an Arbeitnehmer – So setzen Sie die Sachbezugsfreigrenze optimal um
  • Bauabzugsteuer – die „übersehene“ Pflicht für fast alle Unternehmer (auch für Vermieter und Kleinunternehmer!)27. Juli 2026 - 11:12
  • E-Rechnung ab 2027: Das müssen Unternehmer wissen20. Juli 2026 - 11:46
  • Minijobber und Rentenversicherung: Neue Wahlmöglichkeit ab 1. Juli 2026 – Was Arbeitgeber und Minijobber jetzt wissen müssen13. Juli 2026 - 13:09

Kategorien

  • Digitale Kanzlei
  • Lohn
  • News
  • Steuertipps
  • Tipp des Monats

Schlagwörter

Aufbewahrungsfristen Belege Betriebsprüfung Buchhalterische Aufzeichnungen E-Rechnung Fürstenfeldbruck Gastronomie Gehalt Geschenke Geschäftsunterlagen Gutscheine Kasse Kindergeld Krankheitskosten in der Einkommensteuererklärung Lohn Lohnabrechnung Mindestlohn Minijob Rechnungen Sachwertentnahme Steuerberater-Tipp Steuerberater Fürstenfeldbruck Steuerberater München Steuererklärung Steuerkanzlei Fürstenfeldbruck Umsatzsteuer Wachstumschancengesetz Wirtschafts-Identifikationsnummer
Logo Moertl Wende Steuerberatung

Mörtl & Wende Steuerberatung ist Ihre nachhaltige, digitale Steuerkanzlei in Fürstenfeldbruck bei München.
Wir bieten ganzheitliche Lösungen, die Ökonomie und Nachhaltigkeit in den Vordergrund stellen.

@moertlwende

@Steuerkanzlei_Moertl_Wende

Sitemap

  • Home
  • Über uns
  • Unser Team
  • Leistungen
  • Jobs
  • Aktuelles
  • Kontakt
  • Downloads / Links
  • myMöWeTAX
  • myMöWeTAX Hilfe

Sie erreichen uns

Montag: 08.30 Uhr – 17.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr – 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag: geschlossen
und nach Vereinbarung

Kontakt

Mörtl & Wende
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fürstenfelder Straße 17
82256 Fürstenfeldbruck

Telefon: 08141 / 22532 0
Fax: 08141 / 22532 10
E-Mail: mail@moertl-wende.de

© Mörtl & Wende Steuerberatung 2026 / made by Imagewunder
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Datenschutz
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen