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Steuersatz von Speisen im Bistro und Catering

In vielen Läden wird der Kundenservice durch ein Bistro oder einen Imbiss erweitert. Bei der Abgabe von Speisen und Getränken gelten unterschiedliche Steuersätze von 7 oder 19 Prozent. Wovon das abhängt, zeigen wir im Überblick.

 

 

Sollten Sie in Ihrem Laden ein Bistro haben oder als Caterer auftreten, empfehlen wir Ihnen, Ihre Gegebenheiten und Ihre gestellten Rechnungen genauestens zu prüfen. Zu viel ausgewiesene Steuer muss nämlich abgeführt werden, egal ob korrekt oder nicht.

 

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit per E-Mail an mail@moertl-wende.de.
Wir freuen uns Sie umfassend zu beraten und mit Ihnen kreative Steuer- und Unternehmensstrategien zu entwickeln.

 

Stand der Information: 31.03.2025

Kauf auf Rechnung – Stolperfalle Umsatzsteuer

Viele Ladner ermöglichen ihren Kunden den „Kauf auf Rechnung“. Hierbei bekommt oft der Kunde beim Kauf selbst, den Kassenbon als Einkaufsnachweis ausgehändigt und erhält im Nachhinein nochmals eine Rechnung, die sich auf den Kassenbon bezieht.

Hierbei kann es zu unerwarteten Herausforderungen in Bezug auf die Umsatzsteuer kommen.

 

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