Änderungen im Bereich Mindestlohn, Midi- und Minijobs zum 01.01.2025
Zum Stand 1. Januar 2025 ergeben sich folgende Änderungen im Bereich Mindestlohn, Midi- und Minijobs:
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn wird auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass alle arbeitsvertraglichen Vereinbarungen diesen neuen Mindestlohn berücksichtigen.
Minijobs
Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs erhöht sich auf 556 Euro monatlich. Diese Grenze orientiert sich dynamisch am Mindestlohn bei einer Wochenarbeitszeit, wie bisher von 10 Wochenstunden. Arbeitgeber müssen prüfen, ob diese Grenze eingehalten wird und ob ggf. Anpassungen bei der Arbeitszeit notwendig sind, um die Verdienstgrenze nicht zu überschreiten.
Midi-Jobs
Der Übergangsbereich, in dem reduzierte Sozialversicherungsbeiträge gelten, beginnt ab einem monatlichen Entgelt von 556,01 Euro bis 2.000,00 Euro. Arbeitgeber sollten überprüfen, ob Beschäftigte in diesen Bereich fallen und wie sich dies auf die Sozialversicherungsbeiträge auswirkt.
Kommunikation und Verwaltung
Es ist wichtig, dass betroffene Mitarbeiter über die Änderungen informiert werden. Außerdem sollten die entsprechenden Anpassungen in der Finanzbuchhaltung und im Controlling vorgenommen werden, um auf die Änderungen bei den Personalkosten vorbereitet zu sein. Diese Anpassungen erfordern eine sorgfältige Überprüfung der bestehenden Arbeitsverträge und der Lohnabrechnungen, um die Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
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