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Steuerfreie Geschenke – nicht nur zu Weihnachten!

15. Oktober 2025/in News

Der Dezember ist der Monat der Geschenke und Feiern. Das Steuerrecht begünstigt Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde, natürlich auch im übrigen Jahr.

Geschenke an Mitarbeiter bis 50,00 Euro

Diese können, sofern noch nicht anderweitig genutzt, unter den monatlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug von 50,00 Euro fallen.

Voraussetzung: Es wird  nicht bereits ein monatlicher Sachgutschein, wie zum Beispiel Benzingutschein oder Ähnliches bis zu 50,00 Euro vorhanden ist.

Eine Überschreitung nur um einen Cent führt zur kompletten Steuerpflicht. Dies schließen auch die Nebenkosten ein! Zum Beispiel bei Gebühren für die Gutscheinausstellung, die als Betriebsausgabe abzugsfähig sind. Außerdem kann die Vorsteuer (sofern vorhanden) geltend gemacht werden.

Diese Geschenke sind genau zu dokumentieren.

 

Geschenke bis 10,00 Euro (Geschäftsfreunde und Mitarbeiter)

Alle Geschenke bis 10,00 Euro brutto sind als Betriebsausgabe (Vorsteuer kann geltend gemacht werden) abzugsfähige Geschenke – gilt für Mitarbeiter und Geschäftsfreunde

Diese Geschenke bedürfen keine konkrete Aufzeichnungspflicht.

 

Geschenke bis 60,00 Euro im Zusammenhang mit einem persönlichen Anlass (Geschäftsfreunde und Mitarbeiter)

Geschenke im Zusammenhang mit einem persönlichen Anlass sind bis 60,00 Euro brutto abzugsfähig.

Die Vorsteuer kann geltend gemacht werden und es ist kein steuerlicher Vorteil beim Empfänger zu versteuern, sie gehören zum Beispiel nicht zum Arbeitslohn eines Mitarbeiters.

Beispiele: Geburt Kind, Geburtstag oder Hochzeit

Diese Geschenke sind genau zu dokumentieren und die Grenze von 60,00 Euro darf nicht überschritten werden, auch nicht minimal.

 

Geschenke bis 50,00 Euro ohne persönlichen Anlass (Geschäftsfreunde und Mitarbeiter)

Liegt kein persönlicher Anlass vor, sind Geschenke von 10,00 bis 50,00 Euro als Betriebsausgabe abzugsfähig, Vorsteuer kann geltend gemacht werden.

Beispiele: Weihnachten, Filialeröffnung, Betriebsjubiläum.

ACHTUNG: Diese Geschenke unterliegen der pauschalen Besteuerung von 30 Prozent.

Diese Geschenke sind genau zu dokumentieren und die Grenze von 50,00 Euro darf nicht überschritten werden, auch nicht minimal.

 

Geschenke ohne persönlichen Anlass ab 50,01 Euro (Geschäftsfreunde und Mitarbeiter)

Geschenke ab 50,01 Euro, ohne persönlichen Anlass, sind nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig und die Vorsteuer kann nicht geltend gemacht werden.

Sie unterliegen der pauschalen Besteuerung von 30 Prozent.

Diese Geschenke sind genau zu dokumentieren.

 

 

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit per E-Mail an mail@moertl-wende.de.
Wir freuen uns Sie umfassend zu beraten und mit Ihnen kreative Steuer- und Unternehmensstrategien zu entwickeln.

 

 

https://moertl-wende.de/wp-content/uploads/2025/10/eingewickelte-geschenkboxen-mit-band-auf-einem-weissen-hintergrund-kopienraum-scaled.jpg 1709 2560 Patrick.Wende@moertl-wende.de /wp-content/uploads/2021/09/Logo-Moertl-Wende-Steuerberatung.png Patrick.Wende@moertl-wende.de2025-10-15 09:18:132025-10-15 09:18:13Steuerfreie Geschenke – nicht nur zu Weihnachten!
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