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Neue EU-Vorgabe bei SEPA-Überweisungen: Abgleich von Empfängername und IBAN kommt

14. Mai 2025/in News

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine wichtige gesetzliche Änderung im Zahlungsverkehr in Kraft: Banken müssen künftig bei SEPA-Überweisungen den Empfängernamen mit der IBAN abgleichen – ein Verfahren, das unter dem Begriff „Verification of Payee“ (VoP) bekannt ist.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich genau ändert, wen es betrifft und was Sie jetzt bereits vorbereiten sollten.

Was ist „Verification of Payee“ (VoP)?

Ziel dieser neuen EU-Verordnung ist es, Betrug im Zahlungsverkehr zu verhindern und die Sicherheit im SEPA-Raum zu erhöhen.

Dazu sind Banken verpflichtet, bei jeder SEPA-Überweisung automatisch zu prüfen, ob der eingegebene Empfängername zur angegebenen IBAN passt. Die Prüfung erfolgt innerhalb von Sekunden.

Basierend auf dem Prüfergebnis entscheidet der Absender, ob er die Zahlung ausführt oder abbricht.

Wen betrifft die neue Regelung?

Alle Unternehmen und Privatpersonen sind direkt oder indirekt betroffen:

  • Wer SEPA-Zahlungen versendet, muss künftig den exakten Kontoinhabernamen angeben.
  • Wer Zahlungen empfängt, sollte sicherstellen, dass der eigene Kontoinhabername korrekt und eindeutig bei Geschäftspartnern und Kunden hinterlegt ist.

Was müssen Sie jetzt tun? – 3 zentrale Maßnahmen

Damit Ihre Überweisungen auch künftig reibungslos funktionieren, empfehlen wir folgende Schritte:

  1. Lieferanten-Stammdaten prüfen und pflegen
    Kontrollieren Sie, ob die in Ihrem System gespeicherten Zahlungsempfänger exakt so heißen wie die bei der Bank hinterlegten Kontoinhabernamen.
  2. Eigenen Unternehmensnamen abgleichen
    Achten Sie darauf, dass Ihr Firmenname in Rechnungen, Zahlungsempfang und bei der Bank einheitlich und korrekt ist – bei allen Bankverbindungen.
  3. Rechnungsvorlagen anpassen
    Ergänzen Sie Ihre Rechnungen um einen klaren Hinweis, welchen Empfängernamen Ihre Kunden bei der Überweisung verwenden sollen.

Tipp: Falls Ihr offiziell eingetragener Firmenname von der gängigen Bezeichnung abweicht, sprechen Sie mit Ihrer Bank über die Möglichkeit, einen sogenannten Handelsnamen zu hinterlegen.

Was passiert bei Namensabweichungen?

Die Bank prüft künftig, ob Name und IBAN übereinstimmen. Bei Unstimmigkeiten informiert sie den Zahlenden.

Wichtig:

  • Gibt es eine Abweichung und der Absender bricht die Zahlung nicht ab, trägt er selbst die Verantwortung.
  • Die Bank haftet nur, wenn die Empfängerprüfung nicht korrekt durchgeführt wurde.

Fazit: Jetzt aktiv werden und Zahlungsdaten prüfen

Die Einführung der Verification of Payee bedeutet mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr – aber auch mehr Verantwortung für Absender und Empfänger.

Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihre Stammdaten zu prüfen, interne Prozesse anzupassen und Geschäftspartner auf die neuen Anforderungen hinzuweisen.

 

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit per E-Mail an mail@moertl-wende.de.
Wir freuen uns Sie umfassend zu beraten und mit Ihnen kreative Steuer- und Unternehmensstrategien zu entwickeln.

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