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Änderungen zum Mindestlohn und Minijob ab 2026: Was neu wird — Mehr Geld und neue Regelungen

12. Dezember 2025/in Digitale Kanzlei, Lohn, News

Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn und die Verdienstgrenze  für Minijobber und Minijobberinnen in Deutschland.

 

Was bedeutet das?

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 01.01.2026 von derzeit € 12,82 auf € 13,90 pro Stunde.
  • Entsprechend erhöht sich die Verdienstgrenze für Minijobs — also die maximale monatliche Vergütung, bei der die Beschäftigung als Minijob gilt — von bislang € 556,00 auf € 603,00 pro Monat.
  • Damit können Minijobber künftig bei Mindestlohn bis etwa 43 Arbeitsstunden pro Monat arbeiten, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten.

 

Neue Regeln — nicht nur mehr Geld

 

Neben der Mindestlohnerhöhung bringt 2026 weitere Änderungen, die für Minijobs relevant sind:

 

  • Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 sollen Minijobber eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig wieder rückgängig machen können. Dafür müssen sie bei ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Aufhebung der Befreiung stellen. Bei mehreren Minijobs ist dies nur einheitlich möglich. Eine Rückkehr in die Befreiung ist nicht mehr möglich.
  • Für kurzfristige Beschäftigungen in der Landwirtschaft sollen die Zeitgrenzen erweitert werden: Statt bisher maximal drei Monate bzw. 70 Arbeitstage soll künftig eine Höchstgrenze von 15 Wochen bzw. 90 Tagen gelten.
  • Darüber hinaus steigen auch die steuerfreien Pauschalen für Ehrenamt und Übungsleiter: Die Ehrenamtspauschale soll von € 840,00 auf € 960,00 steigen, der Übungsleiterfreibetrag von € 3.000,00 auf € 3.300,00.

 

Was das für Minijobber und Arbeitgeber bedeutet

 

Für Minijobber heißt das: Mehr Flexibilität und mehr Verdienst — bei gleicher Arbeitszeit mehr Netto, oder bei gleichem Lohn mehr Stunden möglich.

 

Tipps für 2026

 

  • Prüfen Sie bestehende Minijob-Verträge — wird mit dem Mindestlohn bezahlt oder besteht Anpassungsbedarf?
  • Behalten Sie bei Haushaltshilfen oder mehreren Minijobs den Gesamtverdienst im Auge — der € 603,00-Grenzwert darf nicht überschritten werden, wenn der Minijob-Status gewahrt bleiben soll.

 

 

Quelle: Minijob 2026: Mehr Verdienst, neue Regeln und Änderungen – Minijob Magazin

https://moertl-wende.de/wp-content/uploads/2025/12/professioneller-friseurmann-der-schurze-die-bargeld-halt-das-mit-zeigefinger-auf-geld-zeigt-das-zuversichtlich-schaut-scaled.jpg 1806 2560 Patrick.Wende@moertl-wende.de /wp-content/uploads/2021/09/Logo-Moertl-Wende-Steuerberatung.png Patrick.Wende@moertl-wende.de2025-12-12 07:44:132025-12-12 07:44:49Änderungen zum Mindestlohn und Minijob ab 2026: Was neu wird — Mehr Geld und neue Regelungen
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