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Spenden an ukrainische Flüchtlinge

Grundsätzlich unterliegen Spenden, egal ob als Geld- oder Sachspende, sehr formalistischen Anforderungen. Sie sind immer dann als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn sie an eine gemeinnützige Organisation gehen, die auch zum Ausweis einer entsprechenden Spendenquittung befugt ist.

Umsatzsteuerlich sind Sachspenden in Höhe ihres Wertes als unentgeltliche Wertentnahme der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Diese kann auch wiederum eine Betriebsausgabe darstellen.

Was bedeutet dies in der Praxis? Weiterlesen