Steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel (Stand 22.11.2023)

Zum 15. Dezember 2023 ist die Verabschiedung der neuen Steuergesetze im Bundesrat geplant. Diese Gesetzesänderungen beinhalten zahlreiche Änderungen. Im Folgenden sind die für den Alltag relevantesten Änderungen zusammengefasst.

Für Unternehmer sind insbesondere Folgende Änderungen hervor zu heben:

Planen Sie den Erwerb eines reinen Elektroautos, sollten Sie folgendes beachten: Bei diesen Fahrzeugen ist im Rahmen der Einkommensteuer/Lohnsteuer nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) und bei der Anwendung der Fahrtenbuchregelung nur ein Viertel der Anschaffungskosten oder vergleichbarer Aufwendungen anzusetzen. Bisher durfte der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs maximal € 60.000,00 betragen. Bei Anschaffungen ab dem 01.01.2024 wird die Grenze auf € 70.000,00 angehoben.

Aktuell können bei sogenannten Geringwertigen Wirtschaftsgütern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sofort vollständig abgezogen werden, wenn sie nicht mehr als € 800,00 betragen. Für Anschaffungen ab dem 01.01.2024 wird diese Grenze auf € 1.000,00 angehoben.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, kann derzeit ein Sammelposten gebildet werden, wenn die jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten € 250,00, aber nicht € 1.000,00 übersteigen. Aufgrund der Höhe und der Abschreibungsdauer von 5 Jahre, hatte diese Regelung in der Praxis keine Relevanz. Ab 2024 soll die Anhebung der Betragsgrenze von € 1.000,00 auf € 5.000,00 erfolgen und die Auflösungsdauer von 5 Jahre auf 3 Jahre verringert werden. Dies kann dann durchaus interessant sein.

Die mit Corona wieder eingeführte degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Diese soll nun wieder eingeführt werden, und zwar für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.1.2025 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Neben diesen Abschreibungsmöglichkeiten, gibt es für Anschaffungen ab dem 01.01.2024 noch eine Sonderabschreibungsmöglichkeit in Höhe von 50 % (bisher 20 %). Voraussetzung ist allerdings, dass der Betrieb im Vorjahr die Gewinngrenze von € 200.000,00 nicht überschritten hat.

Ist ein Unternehmer mehr als 8 Stunden betrieblich außer Haus, zum Beispiel Messebesuche, so kann er Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen steuermindernd geltend machen bzw. seinen Arbeitnehmern im Rahmen einer Reisekotenabrechnung steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten:

  • Für jeden Tag bei Abwesenheit von mehr als 24 Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte: € 32,00 (bis einschließlich 31.12.2023: € 28,00)
  • Für den An- oder Abreisetag mit anschließender oder vorhergehender Übernachtung: jeweils € 16,00 (bis einschließlich 31.12.2023: € 14,00)
  • Für jeden Tag bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte: € 16,00 (bis einschließlich 31.12.2023: € 14,00)

Betriebsveranstaltungen sollen ab 01.01.2024 nicht als geldwerten Vorteil gelten, sofern Sie den Betrag je Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen von € 150,00 (bis einschließlich 31.12.2023: € 110,00) nicht übersteigen.

 

Im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind insbesondere folgende Änderungen hervor zu heben:

Ab dem Veranlagungszeitraum wird für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eine Freigrenze von € 1.000,00 eingeführt. Wird diese Grenze innerhalb eines Jahres nicht überschritten, müssen diese Einkünfte nicht mehr deklariert werden.

Da die Schaffung von neuem Wohnraum gefördert werden soll, soll für Wohngebäude bei der die Herstellung nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 begonnen wurde in Zukunft eine degressive Abschreibung i. H. v. 6 % (bisher 2,5 % p.a.) ermöglicht werden.

 

Da aktuell viele Änderungen auch noch kurzfristig wieder geändert werden, sollten Sie die aufgeführten Regelungen immer auf Aktualität prüfen.

Diese Information gilt nur als Vorabinformation, da die Änderungen noch nicht final im Bundesrat verabschiedet wurden (Stand 22.11.2023)

 

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