E-Rechnung ab 2027: Das müssen Unternehmer wissen
Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
Ab 1. Januar 2027 wird auch die Ausstellung von E-Rechnung für viele Unternehmen verpflichtend.
Wer muss ab 2027 E-Rechnungen ausstellen?
Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen, wenn
- sie Leistungen an andere Unternehmen (= B2B) in Deutschland erbringen und
- ihr Gesamtumsatz im Jahr 2026 mehr als 800.000 Euro beträgt.
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 800.000 Euro dürfen im Jahr 2027 weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen versenden. Der Empfang und die Weiterverarbeitung von E-Rechnungen ist allerdings ist bereits seit 2025 Pflicht!
Was müssen Unternehmer beachten?
Unternehmen sollten rechtzeitig prüfen, ob ihre Rechnungssoftware E-Rechnungen erstellen kann.
Außerdem sollten sie:
- eine zentrale E-Mail-Adresse für Rechnungen einrichten,
- E-Rechnungen im ursprünglichen Dateiformat GoBD-konform archivieren
- interne Prüfungs- und Freigabeprozesse festlegen,
- ihre Verfahrensdokumentation anpassen
Das bloße Ausdrucken und Abheften einer E-Rechnung reicht nicht aus.
Der strukturierte Datensatz muss elektronisch und unverändert aufbewahrt und archiviert werden.
Fazit
Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen ab 2027 E-Rechnungen ausstellen. Für kleinere Unternehmen endet die Übergangsfrist grundsätzlich erst am 31. Dezember 2027. Sie sind also ab 2028 verpflichtet E-Rechnungen auszustellen.
Die Umstellung sollte frühzeitig vorbereitet werden, da nicht nur die Rechnungserstellung, sondern auch Empfang, Prüfung, Buchhaltung und Archivierung betroffen sind.









