Belegausgabepflicht an der Kasse
Die sogenannte Belegausgabepflicht ist ein zentraler Baustein des Kassengesetzes.
Seit dem 1. Januar 2020 müssen bei Geschäftsvorgängen Belege ausgegeben werden – entweder in Papierform oder elektronisch.
Wunsch des Gesetzgebers ist es, die Kassenvorgänge transparenter zu machen und Manipulationen sowie Steuerbetrug wirksamer zu bekämpfen.
Wichtig dabei:
Es besteht die Pflicht zur Ausgabe des Belegs, nicht aber die Pflicht zur Mitnahme durch den Kunden.
Auch elektronische Belege, etwa per PDF oder Downloadlink, sind zulässig.
Weiterführende Informationen bietet das Bundesfinanzministerium in seinen hierzu aktualisierten FAQs: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html










