Das Steueränderungsgesetz 2025 – das Wichtigste für 2026 im Überblick

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt, mit dem Ziel, breite steuerliche Entlastungen und praxisnahe Anpassungen umzusetzen. Das Gesetz tritt überwiegend zum 1. Januar 2026 (bzw. mit Wirkung für den VZ 2026) in Kraft und bringt bedeutende Änderungen im Umsatzsteuer- und Einkommensteuerrecht sowie in der Abgabenordnung mit sich.

Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst:

1.  Steuerentlastungen für Bürger, Pendler und Ehrenamtliche

 

Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie

  • Der Umsatzsteuersatz für Speisen (vor Ort verzehrt oder geliefert) wird dauerhaft auf 7 % gesenkt.
  • Ausgenommen bleiben Getränke (19 %).
  • Diese Regelung gilt ab 1. Januar 2026 und soll besonders die Gastronomiebranche unterstützen und Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Besteuerung vermeiden.

Entfernungspauschale

  • Die Pendlerpauschale steigt auf 38 Cent pro Kilometer, ab dem ersten Kilometer.
  • Bisher galt dieser höhere Satz erst ab dem 21. Kilometer. Das bringt mehr Entlastung für alle Pendler.

Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale

  • Die Übungsleiterpauschale erhöht sich von 3.000 € auf 3.300 €
  • Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 € auf 960 €
  • Gilt für den Veranlagungszeitraum 2026.

 

2. Weitere Verbesserungen für Steuerpflichtige

 

Gewerkschaftsbeiträge als Werbungskosten

  • Beiträge an Gewerkschaften werden zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt.

Höhere Abzugsgrenzen für politische Spenden

  • Der Höchstbetrag für steuerliche Abzugsfähigkeit politischer Spenden wird für Einzelpersonen und Zusammenveranlagte deutlich angehoben.

Doppelte Haushaltsführung im Ausland

  • Einführung einer Höchstgrenze für Unterkunftskosten im Ausland von 2.000 € pro Monat.

 

3. Entlastungen für Vereine, Gemeinnützige und Digitalisierung

 

Gemeinnützigkeit & Ehrenamt

  • Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung entfällt für viele kleine Vereine: Die Freigrenze steigt von 45.000 € auf 100.000 € Einnahmen.
  • Photovoltaikanlagen werden steuerlich unschädlich gestellt, was insbesondere gemeinnützigen Körperschaften zugutekommt.

 

E-Sport als gemeinnütziger Zweck

  • E-Sport wird als neues Feld der Gemeinnützigkeit anerkannt, was steuerliche Klarheit schafft.

 

Quelle: Steueränderungsgesetz 2025 | Steuern | Haufe

Link zum Steueränderungsgesetz 2025