Zum Inhalt springen
mail@moertl-wende.de 08141 / 22532 0
Mörtl & Wende Steuerberatung
  • Home
  • Kanzlei
    • Über uns
    • Unser Team
  • Leistungen
  • Jobs
  • Blog
    • Aktuelle Beiträge
    • Monatsinformationen
  • Kontakt
  • myMöWeTAX
    • Informationen
    • Hilfe
  • .
  • Menü Menü
  • Home
  • Kanzlei
    • Über uns
    • Unser Team
  • Leistungen
  • Jobs
  • Blog
    • Aktuelle Beiträge
    • Monatsinformationen
  • Kontakt
  • myMöWeTAX
    • Informationen
    • Hilfe
  • .

Änderungen im Bereich Mindestlohn, Midi- und Minijobs zum 01.01.2025

9. Dezember 2024/in News

Zum Stand 1. Januar 2025 ergeben sich folgende Änderungen im Bereich Mindestlohn, Midi- und Minijobs:

 

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wird auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass alle arbeitsvertraglichen Vereinbarungen diesen neuen Mindestlohn berücksichtigen.

 

Minijobs

Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs erhöht sich auf 556 Euro monatlich. Diese Grenze orientiert sich dynamisch am Mindestlohn bei einer Wochenarbeitszeit, wie bisher von 10 Wochenstunden. Arbeitgeber müssen prüfen, ob diese Grenze eingehalten wird und ob ggf. Anpassungen bei der Arbeitszeit notwendig sind, um die Verdienstgrenze nicht zu überschreiten.

 

Midi-Jobs

Der Übergangsbereich, in dem reduzierte Sozialversicherungsbeiträge gelten, beginnt ab einem monatlichen Entgelt von 556,01 Euro bis 2.000,00 Euro. Arbeitgeber sollten überprüfen, ob Beschäftigte in diesen Bereich fallen und wie sich dies auf die Sozialversicherungsbeiträge auswirkt.

 

Kommunikation und Verwaltung

Es ist wichtig, dass betroffene Mitarbeiter über die Änderungen informiert werden. Außerdem sollten die entsprechenden Anpassungen in der Finanzbuchhaltung und im Controlling vorgenommen werden, um auf die Änderungen bei den Personalkosten vorbereitet zu sein. Diese Anpassungen erfordern eine sorgfältige Überprüfung der bestehenden Arbeitsverträge und der Lohnabrechnungen, um die Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

 

 

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit per E-Mail an mail@moertl-wende.de.
Wir freuen uns Sie umfassend zu beraten und mit Ihnen kreative Steuer- und Unternehmensstrategien zu entwickeln.

https://moertl-wende.de/wp-content/uploads/2024/12/freepik__expand__37804.png 768 1344 Patrick.Wende@moertl-wende.de /wp-content/uploads/2021/09/Logo-Moertl-Wende-Steuerberatung.png Patrick.Wende@moertl-wende.de2024-12-09 14:46:452024-12-09 14:46:45Änderungen im Bereich Mindestlohn, Midi- und Minijobs zum 01.01.2025
Das könnte Dich auch interessieren
Ab dem 1.1.2026: Die Aktivrente kommt – Steuerfreibetrag für arbeitende Rentner
Krankheiten in der Einkommensteuererklärung 2023 – Pflege von Angehörigen
Krankheiten in der Einkommensteuererklärung 2023 – Sonstige Krankheitskosten
Steuersatz von Speisen im Bistro und Catering
E-Rechnung ab 2027: Das müssen Unternehmer wissen
Diabetes in der Einkommensteuererklärung 2023 – Kinder und Erwachsene
Rolle Rückwärts – Umsatzsteuer in der Gastronomie
Krankheiten in der Einkommensteuererklärung 2023 – chronisch erkranktes Kind
  • Bauabzugsteuer – die „übersehene“ Pflicht für fast alle Unternehmer (auch für Vermieter und Kleinunternehmer!)27. Juli 2026 - 11:12
  • E-Rechnung ab 2027: Das müssen Unternehmer wissen20. Juli 2026 - 11:46
  • Minijobber und Rentenversicherung: Neue Wahlmöglichkeit ab 1. Juli 2026 – Was Arbeitgeber und Minijobber jetzt wissen müssen13. Juli 2026 - 13:09

Kategorien

  • Digitale Kanzlei
  • Lohn
  • News
  • Steuertipps
  • Tipp des Monats

Schlagwörter

Aufbewahrungsfristen Belege Betriebsprüfung Buchhalterische Aufzeichnungen E-Rechnung Fürstenfeldbruck Gastronomie Gehalt Geschenke Geschäftsunterlagen Gutscheine Kasse Kindergeld Krankheitskosten in der Einkommensteuererklärung Lohn Lohnabrechnung Mindestlohn Minijob Rechnungen Sachwertentnahme Steuerberater-Tipp Steuerberater Fürstenfeldbruck Steuerberater München Steuererklärung Steuerkanzlei Fürstenfeldbruck Umsatzsteuer Wachstumschancengesetz Wirtschafts-Identifikationsnummer
Logo Moertl Wende Steuerberatung

Mörtl & Wende Steuerberatung ist Ihre nachhaltige, digitale Steuerkanzlei in Fürstenfeldbruck bei München.
Wir bieten ganzheitliche Lösungen, die Ökonomie und Nachhaltigkeit in den Vordergrund stellen.

@moertlwende

@Steuerkanzlei_Moertl_Wende

Sitemap

  • Home
  • Über uns
  • Unser Team
  • Leistungen
  • Jobs
  • Aktuelles
  • Kontakt
  • Downloads / Links
  • myMöWeTAX
  • myMöWeTAX Hilfe

Sie erreichen uns

Montag: 08.30 Uhr – 17.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr – 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag: geschlossen
und nach Vereinbarung

Kontakt

Mörtl & Wende
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fürstenfelder Straße 17
82256 Fürstenfeldbruck

Telefon: 08141 / 22532 0
Fax: 08141 / 22532 10
E-Mail: mail@moertl-wende.de

© Mörtl & Wende Steuerberatung 2026 / made by Imagewunder
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Datenschutz
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen