Zum Inhalt springen
mail@moertl-wende.de 08141 / 22532 0
Mörtl & Wende Steuerberatung
  • Home
  • Kanzlei
    • Über uns
    • Unser Team
  • Leistungen
  • Jobs
  • Blog
    • Aktuelle Beiträge
    • Monatsinformationen
  • Kontakt
  • myMöWeTAX
    • Informationen
    • Hilfe
  • .
  • Menü Menü
  • Home
  • Kanzlei
    • Über uns
    • Unser Team
  • Leistungen
  • Jobs
  • Blog
    • Aktuelle Beiträge
    • Monatsinformationen
  • Kontakt
  • myMöWeTAX
    • Informationen
    • Hilfe
  • .

Krankheiten in der Einkommensteuererklärung 2023 – chronisch erkranktes Kind

25. Juli 2024/in Steuertipps

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Situation, wenn das eigene Kind chronisch erkrankt ist.

Steht der Behindertenpauschbetrag Krankheiten in der Einkommensteuererklärung 2023 – Behindertenpauschale einem Kind zu, für das der Steuerpflichtige Anspruch auf Kinderfreibeträge oder Kindergeld hat, so wird der Behindertenpauschbetrag auf Antrag auf den Steuerpflichtigen übertragen, wenn ihn das Kind nicht selbst in Anspruch nimmt.

Dabei ist der Pauschbetrag grundsätzlich auf beide Elternteile je zur Hälfte aufzuteilen, es sei denn, der Kinderfreibetrag wurde auf den anderen Elternteil übertragen. Auf gemeinsamen Antrag der Eltern ist eine andere Aufteilung möglich.

Hinweis: Es ist nicht möglich, dass bei geschiedenen, dauernd getrennt lebenden oder unverheirateten Eltern ein Elternteil den gesamten Pauschbetrag in Anspruch nimmt und der andere Elternteil die tatsächlichen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG in der Einkommensteuererklärung beantragt.

Unabhängig von der Übertragung des Behindertenpauschbetrages können Eltern ihre eigenen zwangsläufigen Aufwendungen für ein Kind mit einer Behinderung aber nach § 33 EStG abziehen.

Beispiel:

Die kindergeldberechtigten Eltern des Kindes mit Behinderung tragen für das Kind laufende und typische Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Die Eltern weisen diese Kosten im Einzelnen nach und beantragen die Berücksichtigung als allgemeine außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG unter Anwendung der zumutbaren Belastung und das Kind macht den Behindertenpauschbetrag in seiner eignen Steuererklärung nach § 33b EStG steuerlich geltend.
    oder
  2. Die Eltern machen den Behindertenpauschbetrag des Kindes bei sich geltend. Weitere im Zusammenhang mit der Behinderung zusammenhängende Kosten können dann nicht zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden.

 

ACHTUNG
Überträgt das Kind den Behindertenpauschbetrag auf die Eltern/einen Elternteil, schließt das die Berücksichtigung behinderungsbedingter Aufwendungen beim Kind nach § 33 Abs. 1 EStG aus.

 

Die Übertragung des Behindertenpauschbetrages von dem Kind auf die Eltern ist immer dann sinnvoll, wenn das Kind keine oder nur geringe eigene steuerpflichtige Einkünfte erzielt und die steuerliche Wirkung des Pauschbetrages bei den Eltern daher größer ist.

 

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit per E-Mail an mail@moertl-wende.de.
Wir freuen uns Sie umfassend zu beraten und mit Ihnen kreative Steuer- und Unternehmensstrategien zu entwickeln.

Stand der Information: 15.07.2024

https://moertl-wende.de/wp-content/uploads/2024/07/cute-stylish-family-autumn-park-scaled.jpg 1707 2560 Patrick.Wende@moertl-wende.de /wp-content/uploads/2021/09/Logo-Moertl-Wende-Steuerberatung.png Patrick.Wende@moertl-wende.de2024-07-25 07:51:182024-07-25 08:36:50Krankheiten in der Einkommensteuererklärung 2023 – chronisch erkranktes Kind
Das könnte Dich auch interessieren
Firmenrabatte an Mitarbeiter – Der Dauerbrenner
Kauf auf Rechnung – Stolperfalle Umsatzsteuer
Krankheiten in der Einkommensteuererklärung 2023 – Behindertenpauschale
ACHTUNG – Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Geschenkekörben und Warenzusammenstellungen. – Das wertmäßige Gepräge und die richtige Steuersatzanwendung
Steuersatz von Speisen im Bistro und Catering
Ab dem 1.1.2026: Die Aktivrente kommt – Steuerfreibetrag für arbeitende Rentner
Krankheiten in der Einkommensteuererklärung 2023 – Pflege von Angehörigen
Krankheiten in der Einkommensteuererklärung 2023 – Sonstige Krankheitskosten
  • Bauabzugsteuer – die „übersehene“ Pflicht für fast alle Unternehmer (auch für Vermieter und Kleinunternehmer!)27. Juli 2026 - 11:12
  • E-Rechnung ab 2027: Das müssen Unternehmer wissen20. Juli 2026 - 11:46
  • Minijobber und Rentenversicherung: Neue Wahlmöglichkeit ab 1. Juli 2026 – Was Arbeitgeber und Minijobber jetzt wissen müssen13. Juli 2026 - 13:09

Kategorien

  • Digitale Kanzlei
  • Lohn
  • News
  • Steuertipps
  • Tipp des Monats

Schlagwörter

Aufbewahrungsfristen Belege Betriebsprüfung Buchhalterische Aufzeichnungen E-Rechnung Fürstenfeldbruck Gastronomie Gehalt Geschenke Geschäftsunterlagen Gutscheine Kasse Kindergeld Krankheitskosten in der Einkommensteuererklärung Lohn Lohnabrechnung Mindestlohn Minijob Rechnungen Sachwertentnahme Steuerberater-Tipp Steuerberater Fürstenfeldbruck Steuerberater München Steuererklärung Steuerkanzlei Fürstenfeldbruck Umsatzsteuer Wachstumschancengesetz Wirtschafts-Identifikationsnummer
Logo Moertl Wende Steuerberatung

Mörtl & Wende Steuerberatung ist Ihre nachhaltige, digitale Steuerkanzlei in Fürstenfeldbruck bei München.
Wir bieten ganzheitliche Lösungen, die Ökonomie und Nachhaltigkeit in den Vordergrund stellen.

@moertlwende

@Steuerkanzlei_Moertl_Wende

Sitemap

  • Home
  • Über uns
  • Unser Team
  • Leistungen
  • Jobs
  • Aktuelles
  • Kontakt
  • Downloads / Links
  • myMöWeTAX
  • myMöWeTAX Hilfe

Sie erreichen uns

Montag: 08.30 Uhr – 17.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr – 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag: geschlossen
und nach Vereinbarung

Kontakt

Mörtl & Wende
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fürstenfelder Straße 17
82256 Fürstenfeldbruck

Telefon: 08141 / 22532 0
Fax: 08141 / 22532 10
E-Mail: mail@moertl-wende.de

© Mörtl & Wende Steuerberatung 2026 / made by Imagewunder
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Datenschutz
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen