Aufladen des Firmenwagens (E-Auto / Hybrid) – Änderungen zum 01.01.2026
Änderungen zum 01.01.2026 – Abschaffung Pauschaler Ausgagenersatz
Bisher konnte der Arbeitgeber – durch Pauschalen – über den Lohn privat entstandene Stromkosten erstatten. Seit dem 1.1.2026 ist eine pauschale Erstattung nicht mehr möglich. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer die Stromkosten für das Laden des Dienstwagens in den privaten Räumlichkeiten weiterhin steuerfrei erstatten, allerdings nur noch auf Basis der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten.












