Rolle Rückwärts – Umsatzsteuer in der Gastronomie
Bistros und Catering-Unternehmen stehen häufig vor der Herausforderung, die richtige Umsatzsteuer für Speisen und Getränke zu berechnen. Weiterlesen
Bistros und Catering-Unternehmen stehen häufig vor der Herausforderung, die richtige Umsatzsteuer für Speisen und Getränke zu berechnen. Weiterlesen
Die Gewährung von Rabatten an Mitarbeiter, kaum ein Ladner hat sie nicht. Ziel der Mitarbeiterrabatte ist die Steigerung der Mitarbeitermotivation und der Rückfluss von ausgezahlten Gehältern ins Unternehmen. Daneben wird die Bindung ans Unternehmen und an die Produkte gefördert.
Zusätzlich hat der Mitarbeiter den Vorteil, dass ihm ein Warenwert brutto wie netto zufließt und der Arbeitgeber spart sich die Sozialversicherungs-Arbeitgeber-Anteile. Weiterlesen
Der Dezember ist der Monat der Geschenke und Feiern. Das Steuerrecht begünstigt Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde, natürlich auch im übrigen Jahr.
Wichtiger Hinweis für den Lebensmitteleinzelhandel
Einzelhändler, die Lebensmittel sowie Non-Food-Artikel wie Kosmetik oder Putzmittel verkaufen, sollten sich dringend mit den neuesten Regelungen zur Sachwertentnahme vertraut machen, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Besonders in Bezug auf die Pauschalen für Sachentnahmen gibt es wichtige Änderungen, die verbindlich sind. Weiterlesen
In vielen Läden wird der Kundenservice durch ein Bistro oder einen Imbiss erweitert. Bei der Abgabe von Speisen und Getränken gelten unterschiedliche Steuersätze von 7 oder 19 Prozent. Wovon das abhängt, zeigen wir im Überblick.

Sollten Sie in Ihrem Laden ein Bistro haben oder als Caterer auftreten, empfehlen wir Ihnen, Ihre Gegebenheiten und Ihre gestellten Rechnungen genauestens zu prüfen. Zu viel ausgewiesene Steuer muss nämlich abgeführt werden, egal ob korrekt oder nicht.
Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit per E-Mail an mail@moertl-wende.de.
Wir freuen uns Sie umfassend zu beraten und mit Ihnen kreative Steuer- und Unternehmensstrategien zu entwickeln.
Stand der Information: 31.03.2025
Viele Ladner ermöglichen ihren Kunden den „Kauf auf Rechnung“. Hierbei bekommt oft der Kunde beim Kauf selbst, den Kassenbon als Einkaufsnachweis ausgehändigt und erhält im Nachhinein nochmals eine Rechnung, die sich auf den Kassenbon bezieht.
Hierbei kann es zu unerwarteten Herausforderungen in Bezug auf die Umsatzsteuer kommen.
Bewahren Sie noch Papier auf oder haben Sie Ihre Buchhaltung schon auf digital umgestellt? Das Bürokratieabbaugesetz zielt darauf ab, die Verwaltung zu entlasten und die Aufbewahrungsfristen zu verkürzen. Ab dem 01.01.2025 wird die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre reduziert!
Die Einführung der E-Rechnung ist ein bedeutender Schritt zur Digitalisierung der Buchhaltung und des Rechnungswesens.
Hier erfahren Sie, was Sie dazu wissen sollten:
Die Umsatzsteuer ist die größte Steuereinnahmequelle des Staates und zugleich auch die Steuer bei der es besonders viele Steuerhinterziehungen gibt. Unter anderem mit dieser Begründung ist geplant, ein zentrales Meldesystem einzuführen. In Zukunft sollen Rechnungsdaten – über das Finanzamt – im B2B-Bereich (Business to Business Bereich) ausgetauscht werden. Es soll hiermit sicher gestellt werden, dass Vorsteuerbeträge auch dann nur geltend gemacht werden können, wenn diese wiederum auch als Umsatzsteuer angemeldet und abgeführt wurden.
Viele Ladner sind darum bemüht Ihre Buchhaltung ordnungsgemäß und laufend zu führen. Doch gerade das Thema, welches steuerlich sogar existentiell teuer werden kann, wird oftmals stiefmütterlich im Alltag behandelt: Die Kasse.

Mörtl & Wende Steuerberatung ist Ihre nachhaltige, digitale Steuerkanzlei in Fürstenfeldbruck bei München.
Wir bieten ganzheitliche Lösungen, die Ökonomie und Nachhaltigkeit in den Vordergrund stellen.
Montag: 08.30 Uhr – 17.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr – 17.00 Uhr
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