Zum Inhalt springen
mail@moertl-wende.de 08141 / 22532 0
Mörtl & Wende Steuerberatung
  • Home
  • Kanzlei
    • Über uns
    • Unser Team
  • Leistungen
  • Jobs
  • Blog
    • Aktuelle Beiträge
    • Monatsinformationen
  • Kontakt
  • myMöWeTAX
    • Informationen
    • Hilfe
  • .
  • Menü Menü
  • Home
  • Kanzlei
    • Über uns
    • Unser Team
  • Leistungen
  • Jobs
  • Blog
    • Aktuelle Beiträge
    • Monatsinformationen
  • Kontakt
  • myMöWeTAX
    • Informationen
    • Hilfe
  • .

Rolle Rückwärts – Umsatzsteuer in der Gastronomie

10. November 2025/in News

Bistros und Catering-Unternehmen stehen häufig vor der Herausforderung, die richtige Umsatzsteuer für Speisen und Getränke zu berechnen. Die Unterscheidung zwischen dem ermäßigten Steuersatz von 7 % und dem Regelsteuersatz von 19 % ist nicht nur für die Preisgestaltung, sondern auch für die korrekte Abrechnung von zentraler Bedeutung – insbesondere im Hinblick auf die geplante Gesetzesänderung ab dem 01.01.2026.

Ab dem 01.01.2026 gilt – soweit Bundestag und Bundesrat zustimmen – der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Speisen in der Gastronomie dauerhaft. Dies betrifft sämtliche Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, ausgenommen die Abgabe von Getränken. Ziel dieser Neuregelung ist es, Speisen zum Mitnehmen und zum Verzehr vor Ort steuerlich gleichzustellen und die Gastronomiebranche nachhaltig zu unterstützen.

 

Ab 2026 gilt somit:

Speisen in der Gastronomie (auch vor Ort): 7 % Umsatzsteuer

Getränke: 19 % Umsatzsteuer

 

Die Besteuerung von Speisen wird damit ab 2026 deutlich vereinfacht und vereinheitlicht. Für Bistros und Catering-Betriebe entfällt die bisher notwendige Abgrenzung zwischen Lieferung und Dienstleistung – es ist künftig nur noch zwischen Speisen und Getränken zu unterscheiden.

 

Aber Achtung:

Es gibt eine Besonderheit bei Kaffee mit hohem Kuhmilchanteil zu beachten:

  • Kuhmilchanteil über 75 %: Gilt als Lebensmittel, daher 7 % Umsatzsteuer
  • Kuhmilchanteil unter 75 %: Gilt als Getränk, daher 19 % Umsatzsteuer
  • Kaffee mit pflanzlichen Hafer-, Sojamilch & Co.: Gilt als Getränk, daher immer 19 % Umsatzsteuer, egal wie hoch der Anteil an Ersatzmilch ist.

 

Fazit:

Ab 2026 profitieren Bistros und Catering-Unternehmen von einer klaren und einheitlichen Umsatzbesteuerung für Speisen. Die Unterscheidung beschränkt sich künftig ausschließlich auf Speisen und Getränke, was die Abrechnung deutlich vereinfacht.

https://moertl-wende.de/wp-content/uploads/2025/11/gruppe-freunde-die-im-restaurant-essen-scaled.jpg 1707 2560 Patrick.Wende@moertl-wende.de /wp-content/uploads/2021/09/Logo-Moertl-Wende-Steuerberatung.png Patrick.Wende@moertl-wende.de2025-11-10 08:29:132025-11-10 08:29:13Rolle Rückwärts – Umsatzsteuer in der Gastronomie
Das könnte Dich auch interessieren
Aufladen des Firmenwagens (E-Auto / Hybrid) – Änderungen zum 01.01.2026
Ab dem 1.1.2026: Die Aktivrente kommt – Steuerfreibetrag für arbeitende Rentner
Steuerliche Erleichterungen für Unternehmen ab 01.07.2025
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen von Unternehmern) für das Kalenderjahr 2026
Steuerfreie Geschenke – nicht nur zu Weihnachten!
Digitale Entgeltunterlagen ab 1.1.2027: Das sollten Arbeitgeber wissen
Das Steueränderungsgesetz 2025 – das Wichtigste für 2026 im Überblick
Wichtige Änderung bei der Non-Food-Sachwertentnahme
  • Digitale Steuerbescheide ab 2027: Was ändert sich für Ihre Steuererklärung?14. Oktober 2026 - 12:12
  • Event-Tickets umsatzsteuerlich korrekt behandeln14. Oktober 2026 - 11:49
  • Digitale Entgeltunterlagen ab 1.1.2027: Das sollten Arbeitgeber wissen28. September 2026 - 18:56

Kategorien

  • Digitale Kanzlei
  • Lohn
  • News
  • Steuertipps
  • Tipp des Monats

Schlagwörter

Aufbewahrungsfristen Belege Betriebsprüfung Buchhalterische Aufzeichnungen E-Rechnung Fürstenfeldbruck Gastronomie Gehalt Geschenke Geschäftsunterlagen Gutscheine Kasse Lohn Lohnabrechnung Mindestlohn Minijob Rechnungen Sachwertentnahme Steuerberater-Tipp Steuerberater Fürstenfeldbruck Steuerberater München Steuererklärung Steuerkanzlei Fürstenfeldbruck Umsatzsteuer
Logo Moertl Wende Steuerberatung

Mörtl & Wende Steuerberatung ist Ihre nachhaltige, digitale Steuerkanzlei in Fürstenfeldbruck bei München.
Wir bieten ganzheitliche Lösungen, die Ökonomie und Nachhaltigkeit in den Vordergrund stellen.

@moertlwende

@Steuerkanzlei_Moertl_Wende

Sitemap

  • Home
  • Über uns
  • Unser Team
  • Leistungen
  • Jobs
  • Aktuelles
  • Kontakt
  • Downloads / Links
  • myMöWeTAX
  • myMöWeTAX Hilfe

Sie erreichen uns

Montag: 08.30 Uhr – 17.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr – 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag: geschlossen
und nach Vereinbarung

Kontakt

Mörtl & Wende
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fürstenfelder Straße 17
82256 Fürstenfeldbruck

Telefon: 08141 / 22532 0
Fax: 08141 / 22532 10
E-Mail: mail@moertl-wende.de

© Mörtl & Wende Steuerberatung 2026 / made by Imagewunder
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Datenschutz
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen