Zum Inhalt springen
mail@moertl-wende.de 08141 / 22532 0
Mörtl & Wende Steuerberatung
  • Home
  • Kanzlei
    • Über uns
    • Unser Team
  • Leistungen
  • Jobs
  • Blog
    • Aktuelle Beiträge
    • Monatsinformationen
  • Kontakt
  • myMöWeTAX
    • Informationen
    • Hilfe
  • .
  • Menü Menü
  • Home
  • Kanzlei
    • Über uns
    • Unser Team
  • Leistungen
  • Jobs
  • Blog
    • Aktuelle Beiträge
    • Monatsinformationen
  • Kontakt
  • myMöWeTAX
    • Informationen
    • Hilfe
  • .

Die Vorteile und Bedingungen von Arbeitsverträgen mit nahen Angehörigen

22. Februar 2024/in Lohn, News, Steuertipps

Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen sind in der Praxis ein gängiges Phänomen. Die Beweggründe dafür sind vielfältig und bieten zahlreiche Vorteile.

Einige davon sind:

  • Sie gewinnen eine vertrauenswürdige Arbeitskraft.
  • Es ermöglicht die Steueroptimierung durch unterschiedliche Steuersätze. Zum Beispiel können durch Gehaltszahlungen an Ihr studierendes Kind eine Verschiebung von hoch besteuertem Einkommen auf niedrig besteuertes Einkommen erreicht werden.
  • Ihr Ehepartner kann sich günstig krankenversichern.
  • Ihr Ehepartner hat die Möglichkeit, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
  • Unter bestimmten Umständen kann ein Firmenwagen mit hohem privatem Anteil betrieblich angesetzt werden. Dies kann besonders dann interessant sein, wenn der private Nutzungsanteil sehr hoch ist. Durch die Abrechnung des Firmenwagens über den Lohn, können sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem PKW steuermindernd im Betrieb abgesetzt werden.
Wenn Sie jedoch einen Arbeitsvertrag mit einem nahen Angehörigen in Erwägung ziehen, gibt es einige Punkte, die Sie beachten sollten, um Probleme zu vermeiden:
  • Vereinbaren Sie im Vorhinein ein ordentliches Arbeitsverhältnis, das in einem Arbeitsvertrag festgehalten ist. In diesem Vertrag sollte ausführlich beschrieben werden, welche Tätigkeiten übernommen werden. Eine pauschale Aussage wie Verwaltungstätigkeiten und Vorbereitung der Buchhaltung reicht nicht aus.
  • Stellen Sie sicher, dass das Arbeitsverhältnis tatsächlich gelebt wird. In Deutschland ist es verpflichtend, Arbeitszeiten zu dokumentieren. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, ein System zu implementieren, das die von den Beschäftigten erbrachte Arbeitszeit festhält. Dies ist insbesondere bei nahen Angehörigen für den Nachweis der Arbeitsleistungserbringung wichtig.
  • Die Gehaltszahlung sollte regelmäßig erfolgen und keinesfalls in bar ausgezahlt werden.
  • Bei der Bereitstellung eines Firmenwagens über das Gehalt des nahen Angehörigen sollte dieser nicht den überwiegenden Teil der Gesamtvergütung ausmachen. Je geringer der Anteil, desto besser stehen die Chancen auf Anerkennung. Ein Mini-Job mit Firmenwagen wird bei einem nahen Angehörigen nicht anerkannt.

Hinweis: Bei Arbeitsverträgen mit Ehepartner:in und Kindern wird automatisch im Hinblick auf die Sozialversicherung eine Statusfeststellungsverfahren von der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt.

Durch die sorgfältige Planung und Einhaltung dieser Richtlinien können Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen sowohl für Sie als auch für Ihre Angehörigen von großem Nutzen sein.

 

Unser Tipp:

Sie haben ein Familienunternehmen? – Dann nutzen Sie auch die Vorteile eines ordentlichen Arbeitsverhältnisses mit nahen Angehörigen.

 

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit per E-Mail an mail@moertl-wende.de.
Wir freuen uns Sie umfassend zu beraten und mit Ihnen kreative Steuer- und Unternehmensstrategien zu entwickeln.

https://moertl-wende.de/wp-content/uploads/2024/02/50535.jpg 667 1000 Patrick.Wende@moertl-wende.de /wp-content/uploads/2021/09/Logo-Moertl-Wende-Steuerberatung.png Patrick.Wende@moertl-wende.de2024-02-22 11:08:132024-02-22 11:11:29Die Vorteile und Bedingungen von Arbeitsverträgen mit nahen Angehörigen
Das könnte Dich auch interessieren
Ausmisten und Aufbewahrung Ihrer Buchhaltungsunterlagen/-daten – Was Sie ab 2026 beachten müssen!
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist beschlossene Sache!
Das Steueränderungsgesetz 2025 – das Wichtigste für 2026 im Überblick
Kauf auf Rechnung – Stolperfalle Umsatzsteuer
Steuersatz von Speisen im Bistro und Catering
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen von Unternehmern) für das Kalenderjahr 2026
Firmenrabatte an Mitarbeiter – Der Dauerbrenner
Neue EU-Vorgabe bei SEPA-Überweisungen: Abgleich von Empfängername und IBAN kommt
  • Bauabzugsteuer – die „übersehene“ Pflicht für fast alle Unternehmer (auch für Vermieter und Kleinunternehmer!)27. Juli 2026 - 11:12
  • E-Rechnung ab 2027: Das müssen Unternehmer wissen20. Juli 2026 - 11:46
  • Minijobber und Rentenversicherung: Neue Wahlmöglichkeit ab 1. Juli 2026 – Was Arbeitgeber und Minijobber jetzt wissen müssen13. Juli 2026 - 13:09

Kategorien

  • Digitale Kanzlei
  • Lohn
  • News
  • Steuertipps
  • Tipp des Monats

Schlagwörter

Aufbewahrungsfristen Belege Betriebsprüfung Buchhalterische Aufzeichnungen E-Rechnung Fürstenfeldbruck Gastronomie Gehalt Geschenke Geschäftsunterlagen Gutscheine Kasse Kindergeld Krankheitskosten in der Einkommensteuererklärung Lohn Lohnabrechnung Mindestlohn Minijob Rechnungen Sachwertentnahme Steuerberater-Tipp Steuerberater Fürstenfeldbruck Steuerberater München Steuererklärung Steuerkanzlei Fürstenfeldbruck Umsatzsteuer Wachstumschancengesetz Wirtschafts-Identifikationsnummer
Logo Moertl Wende Steuerberatung

Mörtl & Wende Steuerberatung ist Ihre nachhaltige, digitale Steuerkanzlei in Fürstenfeldbruck bei München.
Wir bieten ganzheitliche Lösungen, die Ökonomie und Nachhaltigkeit in den Vordergrund stellen.

@moertlwende

@Steuerkanzlei_Moertl_Wende

Sitemap

  • Home
  • Über uns
  • Unser Team
  • Leistungen
  • Jobs
  • Aktuelles
  • Kontakt
  • Downloads / Links
  • myMöWeTAX
  • myMöWeTAX Hilfe

Sie erreichen uns

Montag: 08.30 Uhr – 17.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr – 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag: geschlossen
und nach Vereinbarung

Kontakt

Mörtl & Wende
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fürstenfelder Straße 17
82256 Fürstenfeldbruck

Telefon: 08141 / 22532 0
Fax: 08141 / 22532 10
E-Mail: mail@moertl-wende.de

© Mörtl & Wende Steuerberatung 2026 / made by Imagewunder
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Datenschutz
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen