Ausmisten und Aufbewahrung Ihrer Buchhaltungsunterlagen/-daten – Was Sie ab 2026 beachten müssen!
Bewahren Sie Ihre Buchhaltungsunterlagen noch in Papierform auf oder sind Sie bereits auf digitale Prozesse umgestiegen? Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III und der Anpassung von rechtlichen Vorgaben, etwa durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30.04.2025, wurden entscheidende neue Weichen gestellt. Seit dem 1. Januar 2025 wurde die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Daneben ist nun auch die Archivierung von E-Mails geklärt. Weiterlesen



