Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen von Unternehmern) für das Kalenderjahr 2026
Für den Einzelhandel gibt es für den Unternehmer die Möglichkeit private Sachentnahmen aus dem Unternehmen mit pauschalen Sätzen buchhalterisch zu erfassen.
Dies gilt auch für das Kalenderjahr 2026.
Die Pauschbeträge ermöglichen eine vereinfachte monatliche Verbuchung privater Warenentnahmen, ohne dass einzelne Entnahmen aufgezeichnet werden müssen (§ 148 AO). Weiterlesen



