Rolle Rückwärts – Umsatzsteuer in der Gastronomie
Bistros und Catering-Unternehmen stehen häufig vor der Herausforderung, die richtige Umsatzsteuer für Speisen und Getränke zu berechnen. Weiterlesen
Bistros und Catering-Unternehmen stehen häufig vor der Herausforderung, die richtige Umsatzsteuer für Speisen und Getränke zu berechnen. Weiterlesen
In vielen Läden wird der Kundenservice durch ein Bistro oder einen Imbiss erweitert. Bei der Abgabe von Speisen und Getränken gelten unterschiedliche Steuersätze von 7 oder 19 Prozent. Wovon das abhängt, zeigen wir im Überblick.

Sollten Sie in Ihrem Laden ein Bistro haben oder als Caterer auftreten, empfehlen wir Ihnen, Ihre Gegebenheiten und Ihre gestellten Rechnungen genauestens zu prüfen. Zu viel ausgewiesene Steuer muss nämlich abgeführt werden, egal ob korrekt oder nicht.
Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit per E-Mail an mail@moertl-wende.de.
Wir freuen uns Sie umfassend zu beraten und mit Ihnen kreative Steuer- und Unternehmensstrategien zu entwickeln.
Stand der Information: 31.03.2025
Zum 01.01.2024 kommt, sofern es nicht auf die letzte Minute zur Verlängerung kommt ,der Salto rückwärts. Mit den neuen Steuersatzänderungen ist es nun wieder wichtig zu wissen, wann welcher Steuersatz greift. Da der Preis einzelner Produkte meist durch den Markt bestimmt wird, sorgt oftmals der Unterschied in der Umsatzsteuer dafür, ob der Ladner sich in der Gewinn- oder in der Verlustzone bewegt.
Dies dürfte die Gastronomie und den Lebensmitteleinzelhandel mit angeschlossenem Bistro oder Cateringservice freuen:
Der seit 30.06.2020 geltende ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent (im Zeitraum 01.07.2021 bis 31.12.2021: 5 Prozent) für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (ausgenommen sind hiervon die Getränke) wird auch im Jahr 2023 gelten!

Mörtl & Wende Steuerberatung ist Ihre nachhaltige, digitale Steuerkanzlei in Fürstenfeldbruck bei München.
Wir bieten ganzheitliche Lösungen, die Ökonomie und Nachhaltigkeit in den Vordergrund stellen.
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